Lichtblick für Überschuldete
Verschuldete Personen und Unternehmen können nun schon nach drei Jahren, statt wie bisher nach sechs Jahren, einen wirtschaftlichen Neuanfang erreichen. Dies sieht das bereits Ende vergangenen Jahres von der Bundesregierung verabschiedete Gesetz zur weiteren Verkürzung der Restschuldbefreiungsverfahren vor. Unter anderem tritt dadurch eine Verkürzung der Restschuldbefreiungsverfahren (Insolvenzverfahren) auf drei Jahre in Kraft. Darüber informiert jetzt die Leiterin der AWO Beratungsstelle für Überschuldete Potsdam-Mittelmark, Aline Liebenow.
Die Verkürzung gelte rückwirkend für alle seit dem 01. Oktober 2020 beantragten Insolvenzverfahren. Für zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 beantragte Insolvenzverfahren gebe es eine Übergangsregelung, teilt die Schuldnerberaterin weiter mit.
Voraussetzung für die Stellung eines Insolvenzantrages sei eine drohende oder bereits bestehende Zahlungsunfähigkeit, so Aline Liebenow. Überschuldete Verbraucher (Personen, die bislang nicht selbstständig waren, dazu zählen auch Selbstständige bzw. ehemals Selbstständige, die keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen und auch nicht mehr als 19 Gläubigerforderungen haben) müssen vor dem Insolvenzantrag versuchen, sich auf Grundlage eines außergerichtlichen Plans mit den Gläubigern zu einigen.
Hierbei unterstützten anerkannte Schuldnerberatungsstellen bzw. geeignete Personen. Diese klären über den Ablauf eines Insolvenzverfahrens und die Pflichten des Schuldners auf und bescheinigen das Ergebnis des außergerichtlichen Einigungsversuchs. Wird der Einigungsversuch von den Gläubigern abgelehnt, kann dann ein Insolvenzantrag gestellt werden, um Schuldenfreiheit zu erreichen.
Im Insolvenzverfahren habe der Schuldner umfangreiche Mitwirkungs- und Offenlegungspflichten, erklärt die Beraterin. Auch müsse er einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachgehen oder sich um eine solche bemühen. Da nur der redliche Schuldner die Restschuldbefreiung erhalten soll, dürfe er auch nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig neue Schulden machen.
Nach dem Ablauf von drei Jahren erhält der Schuldner dann die Erteilung der Restschuldbefreiung. Damit wird er von den noch bestehenden Verbindlichkeiten befreit.
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Schon mehr als 30 Laptops für den Distanzunterricht gespendet
Die Computer werden jetzt vom Büro Kinder(ar)MUT und von Ehrenamtlichen in Form gebracht und dann nach den Feiertagen an die Kinder und Jugendlichen übergeben, die bisher keine Möglichkeit haben, am Distanzunterricht teilzunehmen. Es ist toll, wie viele Angebote an Unterstützung wir für die Aufbereitung der Hardware erhalten haben.
Mit der Spendenaktion unter dem Motto "Kindern Mut machen - Laptops für Bildung spenden" sollen Familien erreicht werden, denen die technischen Voraussetzungen für den ab 04. Januar 2021 verordneten Distanzunterricht fehlten.
Bereits im ersten Lockdown im Frühjahr hatte das Büro Kinder(ar)Mut vom AWO Bezirksverband Potsdam e.V. zu Spenden von Tablets und Laptops aufgerufen, weil vermehrt Familien um Unterstützung nachgefragt hatten. Rund 200 Geräte waren damals zusammengekommen. Die meisten konnten bereits an Kinder aus armen Familien verteilt werden. Nur noch ein kleiner Restbestand ist laut Franziska Löffler, Leiterin des Büros gegen Kinderarmut, vorhanden. Jetzt füllt das Lager wieder auf, bevor nach den Weihnachtsferien der Distanzunterricht wieder fortgesetzt wird.
Die zur Spende aufrufenden Stadtpolitikerinnen und Stadtpolitiker gehen laut PNN-Bericht davon aus, dass unter vielen Weihnachtsbäumen neue Geräte liegen. Statt die Vorgänger einstauben zu lassen, solle man sie doch einfach weitergeben. Uns bleibt damit die Hoffnung, dass in den kommenden Tagen noch einige Geräte dazukommen.
Bundesweite Informationsseiten
Das Robert-Koch-Institut gibt auf seiner Webseite täglich Informationen zur Entwicklung der Pandemie.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung stellt auf ihrer Seite aktuelle Informationen zum Infektionsschutz zur Verfügung.
Informationen des Bundesgesundheitsministeriums
Unterstützungsangebote des AWO Bezirksverbandes Potsdam e.V.
Die Online-Beratung (Suchtberatung / Schuldnerberatung) des AWO Bezirksverbandes Potsdam e.V.
Maßnahmen und Informationen von der Beratungsstelle für Überschuldete.
Tipps für Kids
Ein paar Tipps für Kinder findet Ihr hier
Kreativwettbwerb "Fantasie in 4 Wänden"
"Tanz dich durch Corona" - Die Tanzakademie Erxleben bietet Online-Kurse an
Unterstützungsangebote des Landes Brandenburg
Soforthilfeprogramm der Landesregierung für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler im Land Brandenburg.
Altersarmut nimmt zu
Die Rente reicht für viele schon lange nicht mehr aus, um den Ruhestand genießen zu können. Fast jeder fünfte Rentner (18 Prozent) in Deutschland ist akut von Armut bedroht, wie Medien aus einer Antwort des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf Anfrage der Partei Die Linke zitieren.