„Spucken kann jeder“
Bundesfamilienministerin Giffey informiert sich in Potsdamer AWO-Kita über neue Speichelschnelltests
Seit Anfang Februar wird in Potsdamer Kindertagesstätten das Konzept „Offene Kitas– aber sicher!“ umgesetzt. Dabei kommen vor allem regelmäßig Speichel-Schnelltests für das Kita-Personal zum Einsatz, die einfach anzuwenden sind. Jetzt informierte sich auch Bundesfamilienministerin Franziska Giffey bei einem Besuch in unserer Kita Abenteuerland in Potsdam-Waldstadt über die sogenannten „Spucktests“.
"Spucken kann jeder“, sagte die Ministerin nach einer kurzen Demonstration durch Kita-Leiter Thomas Hoß. Die Tests könnten eine Brücke für die Zeit darstellen, bis Impfungen für alle möglich sind. „Die Brücke zum Impfen ist der Test.“ Dazu müsste das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte den Corona-Schnelltest für den Hausgebrauch zulassen. Das soll laut Medienberichten bis Anfang März erfolgen. Die Tests seien zudem auch ein Weg zu mehr Normalität für andere Lebensbereiche, etwa die Hotellerie und Gastronomie, sagte die SPD-Politikerin.
Ein sicheres Öffnen der Kitas und Schulen müsse schnell möglich sein. „Es kann nicht sein, dass wir die Kinder bis Mai Zuhause lassen. Wir sehen massive Auswirkungen durch die Kita- und Schulschließungen.“ Sie nannte hier Kindeswohlgefährdungen, Bildungs- und Bindungsdefizite und Auswirkungen auf die Chancengleichheit durch ausgefallene Unterrichtsstunden.
An dem Besuch in der Kita Abenteuerland nahmen auch Potsdams Oberbürgermeister Mike Schubert und Bildungsbeigeordnete Noosha Aubel sowie die Leiterin des Potsdamer Gesundheitsamtes, Dr. Kristina Böhm, teil. Schubert sprach sich dafür aus, dass die Tests landesweit auch an Schulen, Seniorenzentren und anderen Einrichtungen eingesetzt würden. „Jeder kann diesen Test durchführen“, sagte er. Gesundheitsamts-Leiterin Böhm betonte, dass bei einem positiven Ergebnis des Schnelltests das Gesundheitsamt informiert und ein PCR-Test angeordnet werde. Das Ergebnis liege dann 24 Stunden später vor.
Die Vorstandsvorsitzende des AWO Bezirksverbandes Potsdam e.V., Angela Schweers, bedauerte, dass derzeit nur das Kita-Personal mit dem „Spucktest“ auf das Corona-Virus getestet würden. „Wir haben noch eine große Lücke. Das sind die Kinder.“ Bei Kindern könnten die zugelassenen Rachen-Tests nicht eingesetzt werden. Das gelte übrigens auch in den Seniorenheimen. Grundsätzlich müssten die bisherigen Schutzmaßnahmen daher unverändert umgesetzt werden. Dies beziehe auch die sogenannten AHA+L-Regeln (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske, Lüften) mit ein.
Das Konzept „Offene Kitas – aber sicher!“ wurde gemeinsam mit den Kita-Trägern, dem Elternbeirat Kita und der Landeshauptstadt Potsdam entwickelt.
Mehr dazu:
Corona LIVE-TICKER
Dienstag, 02. Juni 2020
Montag, 01. Juni 2020
Freitag, 29. Mai 2020
Kinder müssen unbelastet aufwachsen können
1. Grundlegende finanzielle Absicherung von Kindern
Die Vielfalt an monetären Leistungen für Kinder und ihre Familien gleicht einem Dschungel, den selbst Expert*innen nur schwer durchschauen. Viele Leistungen kommen nicht in ausreichendem Maß bei den Familien an, die diese besonders benötigen. Es fehlt an einer konsistenten Gesamtstrategie, die insbesondere die Lebensumstände gerade von Kindern und deren Familien, die überschuldet sind, realitätsgerecht in den Blick nimmt. Hier wäre an erster Stelle zu nennen eine realitätsgerechte Ermittlung und Bestimmung des Existenzminimums, das Grundlage für viele familien- und sozialpolitische Leistungen wie bspw. den Mindestunterhalt und den Regelsatz für Kinder und Jugendliche im SGB II und SGB XII ist. Finanzielle Hilfen und Regelungen müssen transparent, nachvollziehbar und öffentlich bekannt sein.
2. Finanzielle Allgemeinbildung von klein auf
In einer auf Konsum ausgerichteten Welt muss der Umgang mit Geld, Handy und Internet gelernt werden. Kinder und Jugendliche brauchen die dafür erforderliche Medien- und Finanzkompetenz. Prävention und die Vermittlung finanzieller Kompetenzen benötigen eine strukturelle Verankerung in allen Bereichen, über die Kinder, Jugendliche und Familien erreicht werden können. Sie muss in allen Lebensbereichen und für alle Bevölkerungsgruppen implementiert werden. Finanzielle Allgemeinbildung muss im Kindergarten beginnen und sich in Schule, Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Jugendberufsagenturen und Familienbildung fortsetzen. Geeignete Angebote zum Erwerb von Finanzkompetenz sind hier erforderlich, die unabhängig von Anbietern und objektiv das nötige Wissen vermitteln.
3. Schuldenfreiheit bei erreichen der Volljährigkeit
Zur gängigen Praxis der Jobcenter gehört es, Rückforderungsbescheide gegen jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft zu erlassen. Dies trifft auch die minderjährigen Kinder der Leistungsberechtigten, welche somit häufig bereits Jahre vor Eintritt der Volljährigkeit verschuldet sind. Bei Eintritt der Volljährigkeit muss das Jobcenter bzw. der regionale Inkassoservice jedoch die Mittellosigkeit des jungen Erwachsenen nicht von Amts wegen berücksichtigen, sondern nur, wenn er bzw. sie sich darauf beruft. Oft fehlt diese Kenntnis. Weder kennen die jungen Schuldner*innen die Einrede, noch wissen sie, dass sie diese ausdrücklich geltend machen müssen. Die Praxis hat gezeigt, dass dieses Vorgehen realitätsfern ist. Daher spricht sich die AG SBV dafür aus, dass Kinder nicht erst mit Erreichen der Volljährigkeit - unter Berufung auf § 1629a BGB - schuldenfrei werden dürfen, sondern sich im Sozialrecht gar nicht verschulden können sollten.
4. Gleichklang von Sozialrecht und Zwangsvollstreckungsrecht
Patchwork-Familien benötigen zwangsvollstreckungsrechtlich den gleichen Schutz wie KernFamilien, da sie sich faktisch in ihren wirtschaftlichen Bedürfnissen nicht unterscheiden. Die Partnerkindereinstandspflicht im SGB II, die die Anrechnung des Partnereinkommens auf den Lebensunterhaltsbedarf der nicht leiblichen Kinder in der Bedarfsgemeinschaft regelt, ist abzuschaffen. Bis dahin ist die Verpflichtung zum faktischen Unterhalt aufgrund der sozialrechtlichen Einstandspflicht und der gesetzlich geschuldete Unterhalt vollstreckungsrechtlich gleichzusetzen.
5. Recht auf Schuldnerberatung für alle
In der Beratung wird oft deutlich, dass auch die Kinder negativ von der Überschuldungssituation betroffen sind. Dabei werden häufig Problemlagen in Bezug auf Kinder im Haushalt deutlich. Diese können bei Kindern je nach Altersstufe unterschiedlich sein. Die Probleme, die für die Kinder entstehen, müssen in der Beratung Beachtung finden. Hier muss bspw. über zusätzlich zu beantragende Leistungen für Kinder und über regionale Förderangebote informiert werden. Hilfreich sind Hinweise auf ärztliche Vorsorgeuntersuchungen oder zu Kooperationsprojekten mit Kitas, Schulen und Familienzentren. Um Kinder von Schuldner*innen gezielt unterstützen zu können und um zu vermeiden, dass diese unter der Überschuldung ihrer Eltern leiden, braucht es einen Rechtsanspruch auf Schuldnerberatung für alle Hilfesuchenden im SGB XII.
Unsere Schuldnerberatungen in Potsdam Mittelmark und Havelland stehen Ihnen in Zeiten mit finanziellen Sorgen jederzeit zur Verfügung. Wir sind Ihnen behilflich bei der Aufstellung der Forderungen, überprüfen gemeinsam mit Ihnen die Richtigkeit der Forderungen, zeigen Ihnen Lösungswege auf und gehen gemeinsam mit Ihnen durch diese Zeit.
Sie erreichen uns per Mail, per Telefon oder über die online Beratung.
Beratungsstelle für Überschuldete Werder
Beratungsstelle für Überschuldete Rathenow
Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle
Donnerstag, 28. Mai 2020
Mittwoch, 27. Mai 2020
Dienstag, 26. Mai 2020
Bundesweite Informationsseiten
Das Robert-Koch-Institut gibt auf seiner Webseite täglich Informationen zur Entwicklung der Pandemie.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung stellt auf ihrer Seite aktuelle Informationen zum Infektionsschutz zur Verfügung.
Informationen des Bundesgesundheitsministeriums
Unterstützungsangebote des AWO Bezirksverbandes Potsdam e.V.
Die Online-Beratung (Suchtberatung / Schuldnerberatung) des AWO Bezirksverbandes Potsdam e.V.
Maßnahmen und Informationen von der Beratungsstelle für Überschuldete.
Tipps für Kids
Ein paar Tipps für Kinder findet Ihr hier
Kreativwettbwerb "Fantasie in 4 Wänden"
"Tanz dich durch Corona" - Die Tanzakademie Erxleben bietet Online-Kurse an
Unterstützungsangebote des Landes Brandenburg
Soforthilfeprogramm der Landesregierung für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler im Land Brandenburg.
30 Tüten für den Grundbedarf
Der Potsdamer Inner-Wheel-Club hat am gestrigen Mittwoch 30 Tüten mit Grundnahrungsmitteln und anderen in der Ukraine dringend benötigten Dingen an den AWO Bezirksverband Potsdam e.V. übergeben. Die Präsidentin der Frauenorganisation, Marion Michel-Lipowsky, erwarb die Lebensmittel des Grundbedarfes im Gesamtwert von 450 Euro am Nachmittag im REWE Markt von Siegfried Grube und seinem Sohn Thomas im Potsdamer Marktcenter und übergab sie der Potsdamer Arbeiterwohlfahrt. Die Nahrungsmittel sollen noch im Februar mit weiteren Spenden vieler Potsdamer*innen mit einem Lkw in die Ukraine gebracht werden.