Kein „Bürokratie-Monster“, sondern gezielte Hilfe
Über die Reform des Wohngeld-Gesetzes
Seit 1. Januar 2023 gibt es das Wohngeld plus. Plus deshalb, weil der Personenkreis der Berechtigten erweitert wurde und weil der staatliche Mietzuschuss um eine Heizkostenkomponente erweitert wurde. Damit reagierte das für die Wohngeld-Reform zuständige Bundesbauministerium auf Inflation und steigende Lebensunterhaltungs- und Energiekosten. Mit der Ausweitung des Wohngeldes solle vor allem armen Haushalten gezielt geholfen werden, ließ die Bundesregierung verlautbaren.
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