Was muss ich beachten, wenn ich Wohngeld beantragen möchte?
Wenn Sie Wohngeld beantragen möchten, achten Sie bitte auf folgende Hinweise.
- vollständig ausgefüllter formgerechter Antrag (kann unten als Anhang heruntergeladen werden.)
- Zahlungsempfänger (Bankverbindung) angeben
Folgende Nachweise in Kopien (aller Haushaltsmitglieder)
- Personalausweis Vor- und Rückseite
- Mietvertrag
- Aktuelle Aufschlüsselung der Miete
- Nachweis der Mietzahlung (Kontoinhaber muss ersichtlich sein)
- Betreuerausweis oder Vollmacht
- Leistungsbescheid nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
- Rentenbescheid (e) (aktuell - letzte Rentenanpassung - Brutto und Nettobeträge)
- alle Bruttoeinkünfte z.B. Werkstatteinkommen (Lohnstreifen)
- bei freiwilliger/privater Krankenversicherung – Police/Beitragsberechnung und Zahlungsnachweis (Kontoauszug)
- ggf. Nachweis über private Rentenversicherung - Police/Beitragsberechnung und Zahlungsnachweis (Kontoauszug)
- Nachweis Einnahmen aus Kapitalvermögen (z.B. Zinsen/Dividenden)
- Schwerbehindertenausweis
- Nachweis des Pflegegrades
11.04.2023.
Kein „Bürokratie-Monster“, sondern gezielte Hilfe
Seit 1. Januar 2023 gibt es das Wohngeld plus. Plus deshalb, weil der Personenkreis der Berechtigten erweitert wurde und weil der staatliche Mietzuschuss um eine Heizkostenkomponente erweitert wurde. Damit reagierte das für die Wohngeld-Reform zuständige Bundesbauministerium auf Inflation und steigende Lebensunterhaltungs- und Energiekosten. Mit der Ausweitung des Wohngeldes solle vor allem armen Haushalten gezielt geholfen werden, ließ die Bundesregierung verlautbaren.
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