Obdachlosenheim und Notaufnahme

Betreutes Wohnen
AWO Bezirksverband Potsdam e.V.

Anschrift

Obdachlosenheim und Notaufnahme
Lerchensteig 55
14469 Potsdam

Kontakt

FAX +49 331 5054290

Öffnungszeiten

Büro
Montag bis Freitag
8.00 Uhr bis 18.30 Uhr

Betreuungszeiten

Notaufnahme
rund um die Uhr



Willkommen in der Einrichtung
Obdachlosenheim und Notaufnahme

Wir bieten folgende Dienste:

  • ordnungsrechtliche oder sozialhilferechtliche Unterbringung
  • niedrigschwelliges Beratungsangebot
  • ambulante häusliche Pflege

David Weidling

Teilbetriebsleiter

Unterbringung Obdachlosenheim

Das Obdachlosenheim, gegliedert in Haus 1 und 2, Erdgeschoss und Obergeschoss, hält 80 Einzelzimmer vor. Auf jedem Flur befinden sich 20 Einzelzimmer. Jede Wohnetage ist mit zwei Nasszellen und je einer Gemeinschaftsküche ausgestattet; die beiden Wohnbereiche im Erdgeschoss zusätzlich mit einer barrierefreien Dusche sowie einem Bad.

Jedes Zimmer ist mit einem Schrank, Bett, Tisch und Stuhl möbliert. Die Küchen sind mit je zwei Herden und zwei Spülen ausgestattet. Haus D hält zusätzlich 15 Einzelzimmer vor.

Ein Waschsalon mit 5 Waschmaschinen und Wäschetrocknern kann täglich zwischen 19.00 - 24.00 Uhr genutzt werden.

Unterbringung Notaufnahme

Die Notaufnahme im Haus 4 verfügt über 2 Vier-Bett-Zimmer und Haus 2 über 1 Zwei-Bett-Zimmer sowie einen Nasszellenbereich mit Hubbadewanne.

Gesetzliche Grundlage Ordnungsrechtliche Unterbringung nach § 1 i.V.m. § 13 Ordnungsbehördengesetz (OBG) des Landes Brandenburg vom 13.12.1991 erfolgt duch die Landeshauptstadt Potsdam, Arbeitsgruppe Wohnungssicherung/ Wohnungsaufsicht, Hegelallee 6-10, 14469 Potsdam, Haus 2.

Eine Notaufnahme durch die Polizei oder den wohnungslosen Bürger selbst ist möglich. Eine Einweisung durch vg. Behörde muss umgehend am nächstmöglichen Sprechtag nachgereicht werden.

Alle wohnungslosen Menschen, die im Obdachlosenheim aufgenommen werden, müssen vor oder unverzüglich nach der Einweisung durch ein amtsärztliches Zeugnis entsprechend § 36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) belegen, dass sie frei von einer ansteckungsfähigen Lungentuberkulose sind.

Beratung – Unterstützung in Einzelfällen

  • Unterstützung bei der Erledigung von Behördenangelegenheiten
  • Hilfestellung bei der Beschaffung von Dokumenten
  • Abklärung medizinisch-psychiatrischer und psychologischer Fragestellungen Prüfung der vorhandenen Angebotsstruktur und Vernetzung mit den Leistungsträgern des Gemeinwesens
  • Einbeziehung der vorrangigen Hilfen im Psychiatrie- und Suchtbereich
  • Einleitung von schuldenregulierenden Maßnahmen unter Nutzung des Netzwerkes der Beratungs- und Betreuungseinrichtungen.

aktuell keine Termine

  • Tag- und Nachtwachen (d/w/m)
    01.05.2024      unbefristet      40 Wochenstunden     
    mehr erfahren
  • Sicherheitsmitarbeiter*innen
    ab sofort      unbefristet      40 Wochenstunden     
    mehr erfahren
  • Ergotherapeut*in (d/w/m)
    ab sofort      unbefristet      10 Wochenstunden     
    mehr erfahren

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