Armutskonferenz fordert: Menschen vor Verelendung bewahren

Die Nationale Armutskonferenz (nak) warnt: Arme Menschen sind durch die Folgen der Pandemie besonders gefährdet

"Die Maßnahmen, die uns als Gesellschaft helfen, die Krise bestmöglich zu überstehen, treffen manche Menschen härter als andere. Wer keinen Wohnraum hat oder auf beengten Verhältnissen leben muss, kann sich schneller infizieren als jene, die in idealeren Bedingungen leben können", teilt nak-Sprecher Gerwin Stöcken in einer Pressemitteilung mit. "Viele Anlaufstellen für Menschen in finanzieller Not mussten schließen, so dass es für manch einen Hilfsuchenden zur Odyssee werden kann Hilfe beim Obdach und Essen zu erhalten. Und es darf einfach nicht sein, dass vor allem Frauen in prekären Arbeitsverhältnissen als systemrelevant unsere Gesellschaft am Laufen halten, die Kinder betreuen und sich um die Pflege von Angehörigen sorgen und dabei selbst kaum entlastet werden.

Die Epidemie zwingt uns ins Private zurück. Das bedeutet, dass auch Armut nicht mehr so sichtbar ist. Sie ist aber immer noch da und verschärft sich während und nach der Pandemie aller Wahrscheinlichkeit nach noch. Wir dürfen davor nicht die Augen verschließen, sondern müssen handeln - um jetzt Menschen vor Verelendung zu bewahren und um Strategien zu haben, wenn sich nach der Krise die wirtschaftlichen Folgen zuspitzen.“

Pressemitteilung: nak warnt: Arme Menschen sind durch die Folgen der Pandemie besonders gefährdet

Corona LIVE-TICKER

Donnerstag, 10. Februar 2022

Was bedeutet Notbetreuung in Kitas und Hort?

Info-Schreiben für Eltern und Sorgeberechtigte

Was passiert, wenn eine Betreuung aller Kinder in einer Kita oder einem Hort im Rahmen der üblichen Öffnungszeiten nicht mehr möglich ist, weil aufgrund des Infektionsgeschehens zu wenig Erzieher*innen arbeiten können? Diese Frage stellen sich viele Eltern und natürlich auch wir als Träger der Kindertageseinrichtungen.

Denn bereits seit einigen Wochen können Mitarbeiter*innen häufig wegen Erkrankungen oder Quarantäne nicht tätig sein. In vielen Einrichtungen wird deshalb mit den Kita-Ausschüssen beraten, welche Maßnahmen ergriffen werden, damit in der Kita so lange und so viele Kinder wie möglich betreut werden können. Dabei gehen wir schrittweise nach unserer Checkliste „Maßnahmen bei Personalausfall – Pandemie“ vor.

Auch das Land Brandenburg will auf diese Situation reagieren und hat in der Vierten Änderung der Zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (EindV) vom 01.02.2022 Regeln für eine Notbetreuung von Kindern aufgestellt. Danach können Eltern bei den zuständigen Kommunen im Falle einer Einschränkung der Betreuung ihrer Kinder einen Antrag auf Notbetreuung stellen. Dies soll aber ausdrücklich erst dann möglich sein, wenn eine Einschränkung auch wirklich eingetreten ist. Das wiederum ist leider nicht absehbar. Woher sollen wir als Träger wissen, wann, in welcher Anzahl und Dauer weitere Infektionen unter den Beschäftigten auftreten werden oder wann die Mitarbeiter*innen wieder zur Verfügung stehen? Und was machen Eltern in der Zeit, wo die Kommune über ihren Notbetreuungsantrag entscheidet?

Deshalb modifizieren wir für uns das Verfahren, um einerseits solange wie möglich eine Betreuung aller Kinder zu gewährleisten und andererseits den Eltern für den Fall der Einschränkung der Betreuungsmöglichkeiten sofort und unmittelbar helfen zu können:

  1. Wir ermitteln täglich, wie viele Kinder durch das anwesende Personal verantwortlich betreut werden können. Bei Bedarf sprechen wir im Kita-Ausschuss mit allen Beteiligten und reduzieren ggf. die Öffnungszeiten, um möglichst allen Kindern eine Betreuung zu ermöglichen.
  2. Wenn diese Maßnahmen nicht mehr ausreichen, informiert die Kita-Leitung anhand der Kriterien aus der Eindämmungsverordnung die Eltern, die wahrscheinlich einen Notbetreuungsanspruch haben über die Möglichkeiten der Weiterbetreuung. Gleichzeitig werden auch alle anderen Eltern über die Einschränkungen informiert, deren Kindern wir dann aber (zunächst) nicht weiterbetreuen können. Zeitgleich informieren wir das zuständige Jugendamt/die Gemeinde darüber, für welche Anzahl von Kindern wir die Leistung in der jeweiligen Kita nicht erbringen können.
  3. Alle Personensorgeberechtigten der Kinder in der betroffenen Kita, die meinen, einen Anspruch auf Notbetreuung zu haben, müssen beim zuständigen Jugendamt einen Notbetreuungsantrag stellen. Wir unterstützen alle Antragstellenden gern bei Fragen.
  4. Das Jugendamt bzw. die Gemeinde entscheidet über die Bewilligung des Antrags. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Kommune auch vorübergehend einen Platz in einer anderen Kita anbieten kann. Deshalb lohnt es sich für alle Eltern, die damit einverstanden wären, einen Antrag zu stellen.
  5. Sobald der Antrag bewilligt ist, muss er in der Kindertagesstätte vorgelegt werden. Stellen Eltern keinen Antrag oder wird der Antrag abgelehnt, können wir das Kind in dieser Situation leider nicht betreuen.

Selbstverständlich erhalten alle Eltern sofort die Information, wenn sich die Personalsituation verbessert und dadurch die Betreuung der Kinder wieder möglich ist.

Was passiert mit den Elternbeiträgen in diesen Notsituationen?

Der Elternbeitrag muss wie bisher gezahlt werden, wenn

  • die Kinder weiter in der Kita betreut werden
  • Quarantäne des Kindes angeordnet wird oder es erkrankt
  • Eltern sich aus persönlichen Gründen entscheiden, das Kind nicht in die Kita zu bringen

Wenn wir allerdings die Betreuungsleistung für die Kinder nicht mehr erbringen können, weil das Personal nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung steht, wird Eltern für diesen Zeitraum kein Elternbeitrag in Rechnung gestellt. Und auch das Essengeld wird bei längerer Abwesenheit der Kinder nicht berechnet.

Wir sind zuversichtlich, dass wir ohne eine Notbetreuung in einzelnen Einrichtungen durch die nächsten Wochen kommen und die Betreuung der Kinder weiter aufrechterhalten können. Unsere Mitarbeiter*innen leisten schon seit vielen Monaten Außergewöhnliches und werden gemeinsam mit den Eltern gute Lösungen finden.

Donnerstag, 16. Dezember 2021

Zweite Impfaktion gegen Corona

AWO-Migrationsberatung in Rathenow organisiert zusammen mit dem Landkreis Havelland einen weiteren Impftermin

Am gestrigen Mittwoch ist in der AWO Migrationsberatung Havelland in Rathenow eine Impfaktion gegen das Corona-Virus durchgeführt worden. Insgesamt ließen sich mehr als 70 Menschen die Erst- oder Zweitimpfung geben. Einige erhielten bereits die dritte Impfung (Booster). Björn Steinberg, Leiter der Migrationsberatungsstelle in Rathenow, dankte dem Impfteam und Christoph Bajohr vom Verwaltungsstab Corona des Landkreises Havelland für die sehr gute Zusammenarbeit.

Das Beratungszentrum liegt in der Rosa-Luxemburg-Straße in Rathenow. Das Angebot der Migrationsberatung richtet sich vorrangig an Zugewanderte im Alter über 27 Jahren, darunter auch Spätaussiedler*innen oder Bürger*innen der Europäischen Union (EU). Häufige Themenschwerpunkte sind Integrationssprachkurse, Fragen der Anerkennung von Bildungsabschlüssen, Gesundheits- und Rehabilitationsfragen, die Integration von Kindern und Jugendlichen und Möglichkeiten der Kinderbetreuung. Die Migrationsberatung hilft aber auch bei sozial- und aufenthaltsrechtlichen oder Erziehungsfragen.

Migrationsberatung Havelland

Mittwoch, 01. Dezember 2021

Trägerbrief an alle Kita-Eltern

In vielen Potsdamer Kindertageseinrichtungen herrscht aktuell wegen der Corona-Pandemie eine besondere Personalsituation. Mitarbeiter*innen können erkranken und zusätzliche Ausfallzeiten durch Quarantänemaßnahmen entstehen. In einem gemeinsamen Brief an die Eltern haben die Träger der Kitas in der Landeshauptstadt Potsdam am heutigen Mittwoch in einem Brief an alle Eltern erneute Einschränkungen der Öffnungszeiten für die kommenden Wochen und Monate nicht ausgeschlossen.

 

Dienstag, 30. November 2021

Impftermine in Potsdam gesucht?

Noch nicht geimpft? auf der Suche nach dem „Booster“? Das Brandenburger Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV)  hat auf einer eigenen Internetseite aktuelle Impftermine aufgelistet. Unter https://brandenburg-impft.de/bb-impft/de/impfstellen/  sind Arztpraxen und Impfstellen sowie mobile Impfteams zu finden. Gesucht werden kann auch nach den jeweiligen Landkreisen und teilweise ohne Termin.

In Potsdam wird der schützende Piks an den Samstagen 4.12, 11.12. und 18 12 im Ärztehaus in der Schopenhauerstraße 35, 14467 Potsdam von jeweils 09.00 – 12.00 Uhr angeboten. Am 4.12. Dezember impft außerdem ein Ärzteteam in der Apotheke am Toom-Baumarkt in Babelsberg von 09.00 bis 16.00 Uhr. Eine Anmeldung ist in beiden Fällen nicht erforderlich.

Freitag, 26. November 2021

Quarantäne in Schulen nur noch per Allgemeinverfügung

Eltern müssen sich in Potsdam künftig aktiv um Informationen zu einer Quarantäne für ihr Kind bemühen. Bis auf weiteres wird das Gesundheitsamt nicht mehr persönlich alle Erziehungsberechtigten informieren, wenn es in der Klasse eines Kindes einen Corona-Fall gibt. Das sei auch unter größtmöglicher Anstrengung wegen der vielen Corona-Fälle nicht mehr möglich, hieß es dazu. Stattdessen werden die sogenannten Allgemeinverfügungen im Internet hier unverzüglich veröffentlicht. Darin enthalten sind Angaben zur Schule, den betroffenen Klassen und zur Dauer der häuslichen Quarantäne.

Allgemeinverfügungen

Aussetzen der Präsenzpflicht für Schüler*innen

Das MBJS hat jetzt die geplante Aufhebung der Präsenzpflicht für Schüler*innen offiziell verfügt. Sie gilt für die Klassenstufen 1 bis 5 sowie 7 und 8, wie es in einem Schreiben an die Schulleitungen heißt. Weiterhin am Unterricht teilnehmen müssen die Klassen 6 sowie 9 bis 13. Hier gilt weiter die Präsenzpflicht.

Das Aufheben der Präsenzpflicht bedeutet, dass Eltern ihre Kinder nicht an die Schule schicken müssen. Dazu müssen in einem Brief an die Schule das Fernbleiben ihres Kindes für mindestens eine Schulwoche erklären. Begründet werden muss das nicht. Das Fernbleiben vom Unterricht wird als entschuldigtes Fehlen dokumentiert.

Schreiben MBJS an Schulen

Donnerstag, 18. November 2021

Impfaktion in der Migrationsberatung Havelland

Lange Schlangen und ein Einbahnstraßensystem: Die Migrationsberatung Havelland des AWO Bezirksverbandes Potsdam e.V. hat am gestrigen Mittwoch in Rathenow eine Impfaktion durchgeführt. 138 Menschen ließen sich dort die Erst- oder Zweitimpfung gegen das Corona-Virus geben oder holten sich gleich eine sogenannte Booster-Impfung ab. Die Impfungen wurden durch ein Ärzte-Team durchgeführt und durch den Verwaltungsstab Corona des Landkreises Havelland begleitet.

 

Montag, 15. November 2021

Wir drucken Eure Schulmaterialien für Zuhause

Die Zahl der Schüler*innen, die in Quarantäne sind und nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, steigt.
Wer für den Unterricht zuhause Arbeitsmaterial ausdrucken muss, kann sich sehr gern an uns wenden:
Schickt uns einfach eure Materialien ans ohreb-xvaqrezhg@njb-cbgfqnz.qr und wir drucken sie aus.
Schreibt uns dazu eine Telefonnummer, damit wir die Übergabe der Ausdrucke oder die Übersendung per Post kurz absprechen können.
https://buero-kindermut.de/unterstuetzung-bildung

Freitag, 23. April 2021

Hinter jeder Zahl steckt ein Schicksal

Mehr Kindeswohlgefährdungen in Potsdam – wir brauchen handlungsfähige Schulen und Kitas

Die Corona-Pandemie überdeckt alles. Täglich werden neue Inzidenzwerte veröffentlicht, die Belegungen der Intensivstationen mitgeteilt, über Schulschließungen, Mutanten und Superspreader gesprochen. Jetzt bestätigt sich, was wir schon länger befürchtet haben. Die Zahl der Kindeswohlgefährdungen in Potsdam hat im vergangenen Jahr deutlich zugenommen, wie die „Märkische Allgemeine Zeitung“ berichtet. Doch dahinter stehen in jedem Fall Einzelschicksale, die viel zu selten thematisiert werden.

Montag, 19. April 2021

Mehr Notbetreuung an Grundschulen und Horten möglich

Eltern und Sorgeberechtige im Land Brandenburg können seit diesem Montag einfacher eine Notbetreuung für ihr Kind erhalten. Das geht aus der aktualisierten Fassung der Eindämmungsverordnung zur Corona-Pandemie hervor.

Bislang galten viele der Notbetreuungsmöglichkeiten nur für die Klassen 1 bis 4 und dann nur für Alleinerziehende, aus Gründen des Kindeswohls und für Eltern, die beide in kritischen Infrastrukturbereichen tätig sind. Seit diesem Montag können sie auch für Kinder der Jahrgangsstufen 5 und 6 beantragt werden. Außerdem reicht es jetzt aus, wenn mindestens ein*e Sorgeberechtigte*r in einem kritischen Infrastrukturbereich arbeitet und nicht wie bisher beide.

Seit diesem Montag tragen zudem die Grundschulen wesentlich dazu bei, dass ein Antrag bei der zuständigen Kommune auf Notbetreuung genehmigt wird. Benötigen Kinder aus Sicht der Schulleitung eine Notbetreuung, kann die Grundschule eine entsprechende Bescheinigung ausstellen. Gründe dafür können zum Beispiel temporäre Förderbedarfe, Verhaltensauffälligkeiten, Entwicklungsverzögerungen, besondere psychische Belastungen und ähnliches sein. Mit dieser Bescheinigung können dann die Sorgeberechtigten einen Antrag auf Notbetreuung bei der Kommune stellen.

Die Notbetreuung muss übrigens immer unabhängig von den aktuellen Inzidenzwerten in der jeweiligen Region vorgehalten werden. Das betrifft jetzt schon Grundschulen und Horte, aber später auch Kitas, falls diese aufgrund von einer Inzidenz über 200 den Regelbetrieb einstellen müssen. Alle Sorgeberechtigten sind deshalb gut beraten, frühzeitig Anträge auf die Bewilligung der Notbetreuung bei der zuständigen Kommune zu stellen, um auf kurzfristige Schließungen von Schulen oder Kitas vorbereitet zu sein.

 
 

Wir sind für Sie da
Corona-Nothilfe wieder aktiviert

Weitere Informationen
 
 
 

Bundesweite Informationsseiten

Das Robert-Koch-Institut gibt auf seiner Webseite täglich Informationen zur Entwicklung der Pandemie.

Informationen des RKI zum Corona-Virus
 

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung stellt auf ihrer Seite aktuelle Informationen zum Infektionsschutz zur Verfügung.

Informationen zum Infektionsschutz
 

Informationen des Bundesgesundheitsministeriums

Zusammen gegen Corona
 
 
 

Unterstützungsangebote des AWO Bezirksverbandes Potsdam e.V.

 

Die Online-Beratung (Suchtberatung / Schuldnerberatung) des AWO Bezirksverbandes Potsdam e.V.

Online-Beratung
 

Maßnahmen und Informationen von der Beratungsstelle für Überschuldete.

Informationen von der Beratungsstelle für Überschuldete
 
 
 

Tipps für Kids

Ein paar Tipps für Kinder findet Ihr hier

Hilfeangebote und Tipps
 

Kreativwettbwerb "Fantasie in 4 Wänden"

Informationen und Ausschreibung zum Wettbewerb
 
Galerie mit den Einreichungen
 

"Tanz dich durch Corona" - Die Tanzakademie Erxleben bietet Online-Kurse an

Online-Angebote der Tanzakademie Erxleben
 
 
 

Unterstützungsangebote des Landes Brandenburg

Soforthilfeprogramm der Landesregierung für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler im Land Brandenburg.

Sonderseite der ILB zu Unterstützungsangeboten
 
 

Einen großes Dankeschön zum Tag des Ehrenamtes

Der heutige Internationale Tag des Ehrenamtes ist ein weiterer guter Anlass, Danke zu sagen. Das findet Bernd Schulze, Leiter der AWO Ehrenamtsagentur im AWO Bezirksverband Potsdam e.V. Über 600 ehrenamtlich engagierte Unterstützerinnen und Unterstützer zählt die Potsdamer Arbeiterwohlfahrt inzwischen. Ohne diese freiwilligen Einsätze wäre vieles in der sozialen Arbeit nicht möglich. Eine Dankesveranstaltung für die Ehrenamtlichen im AWO Bezirksverband Potsdam ist für Mai 2024 geplant. Dann lädt die AWO Ehrenamtsagentur zu einem Frühlingsfest mit Kulturprogramm, schönem Beisammensein und Speis‘ und Trank ein.

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