Jobcenter übernehmen endlich Kosten für digitale Geräte
Kinder und Jugendliche aus armen Familien können sich oft kein Tablet oder Laptop leisten, um damit am Homeschooling teilzunehmen – sie sind damit massiv benachteiligt gegenüber ihren Altersgenossen. Endlich haben Familien im SGBII-Bezug jetzt die Möglichkeit, die benötigten digitalen Endgeräte für den pandemiebedingten Distanzunterricht als Mehrbedarf zu beantragen.
Kinder und Jugendliche aus armen Familien können sich oft kein Tablet oder Laptop leisten, um damit am Homeschooling teilzunehmen – sie sind damit massiv benachteiligt gegenüber ihren Altersgenossen. Endlich haben Familien im SGBII-Bezug jetzt die Möglichkeit, die benötigten digitalen Endgeräte für den pandemiebedingten Distanzunterricht als Mehrbedarf zu beantragen. Das geht aus der Weisung der Bundesagentur für Arbeit vom 01. Februar 2021 hervor. Bisher wurden die Anträge für einen Mehrbedarf mit der Begründung abgelehnt, dass die Kosten aus dem Regelbedarf zu bestreiten sind. Die Jobcenter verwiesen zugleich auf ein Darlehen, das gewährt werden könne.
Wir freuen uns sehr über diese Nachricht. Es ist ein wichtiger Schritt zu mehr Chancengleichheit. Allerdings hat es rund ein Jahr gedauert bis erkannt wurde, was das Fehlen von digitalen Geräten für Schüler*innen bedeutet, gerade für Kinder und Jugendliche, die auf Grund der finanziellen Situation in der Familie mit weniger Bildungschancen aufwachsen.
Für falsch halten wir die Entscheidung, dass Familien, die Wohngeldleistungen oder den Kinderzuschlag erhalten, weiterhin keinen Anspruch auf die Kostenübernahme für digitale Endgeräte haben und daher auch keinen Antrag stellen können. Auch leben immer mehr Familien an der Armutsgrenze. Die Anschaffung von digitalen Geräten beispielsweise für mehrere Geschwister übersteigt weiterhin die möglichen finanziellen Ressourcen von Familien und führt zu Ungerechtigkeit bei Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen.
Das AWO Büro KINDER(ar)MUT sammelt weiterhin digitale Geräte ( Laptops, Tablets) und gibt sie als Spenden an Familien weiter, die nicht berücksichtigt wurden, und nicht die Möglichkeit haben, für ihre Kinder diese unverzichtbaren Lerngeräte anzuschaffen.
Gerne begleitet das AWO Büro KINDER(ar)MUT Familien bei der Beantragung der digitalen Geräte.
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Bundesweite Informationsseiten
Das Robert-Koch-Institut gibt auf seiner Webseite täglich Informationen zur Entwicklung der Pandemie.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung stellt auf ihrer Seite aktuelle Informationen zum Infektionsschutz zur Verfügung.
Informationen des Bundesgesundheitsministeriums
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Ein paar Tipps für Kinder findet Ihr hier
Kreativwettbwerb "Fantasie in 4 Wänden"
"Tanz dich durch Corona" - Die Tanzakademie Erxleben bietet Online-Kurse an
Unterstützungsangebote des Landes Brandenburg
Soforthilfeprogramm der Landesregierung für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler im Land Brandenburg.
AWO Schuldnerberatung begrüßt EuGH-Urteil
Dass die Schufa Dateneinträge von beendeten Kreditverträgen künftig schon nach sechs Monaten statt bisher nach drei Jahren löschen muss, begrüßt die Leiterin der AWO Schuldnerberatung, Aline Liebenow. Darüber hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am heutigen Donnerstag ein Urteil gesprochen.