Jobcenter übernehmen endlich Kosten für digitale Geräte
Kinder und Jugendliche aus armen Familien können sich oft kein Tablet oder Laptop leisten, um damit am Homeschooling teilzunehmen – sie sind damit massiv benachteiligt gegenüber ihren Altersgenossen. Endlich haben Familien im SGBII-Bezug jetzt die Möglichkeit, die benötigten digitalen Endgeräte für den pandemiebedingten Distanzunterricht als Mehrbedarf zu beantragen.
Kinder und Jugendliche aus armen Familien können sich oft kein Tablet oder Laptop leisten, um damit am Homeschooling teilzunehmen – sie sind damit massiv benachteiligt gegenüber ihren Altersgenossen. Endlich haben Familien im SGBII-Bezug jetzt die Möglichkeit, die benötigten digitalen Endgeräte für den pandemiebedingten Distanzunterricht als Mehrbedarf zu beantragen. Das geht aus der Weisung der Bundesagentur für Arbeit vom 01. Februar 2021 hervor. Bisher wurden die Anträge für einen Mehrbedarf mit der Begründung abgelehnt, dass die Kosten aus dem Regelbedarf zu bestreiten sind. Die Jobcenter verwiesen zugleich auf ein Darlehen, das gewährt werden könne.
Wir freuen uns sehr über diese Nachricht. Es ist ein wichtiger Schritt zu mehr Chancengleichheit. Allerdings hat es rund ein Jahr gedauert bis erkannt wurde, was das Fehlen von digitalen Geräten für Schüler*innen bedeutet, gerade für Kinder und Jugendliche, die auf Grund der finanziellen Situation in der Familie mit weniger Bildungschancen aufwachsen.
Für falsch halten wir die Entscheidung, dass Familien, die Wohngeldleistungen oder den Kinderzuschlag erhalten, weiterhin keinen Anspruch auf die Kostenübernahme für digitale Endgeräte haben und daher auch keinen Antrag stellen können. Auch leben immer mehr Familien an der Armutsgrenze. Die Anschaffung von digitalen Geräten beispielsweise für mehrere Geschwister übersteigt weiterhin die möglichen finanziellen Ressourcen von Familien und führt zu Ungerechtigkeit bei Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen.
Das AWO Büro KINDER(ar)MUT sammelt weiterhin digitale Geräte ( Laptops, Tablets) und gibt sie als Spenden an Familien weiter, die nicht berücksichtigt wurden, und nicht die Möglichkeit haben, für ihre Kinder diese unverzichtbaren Lerngeräte anzuschaffen.
Gerne begleitet das AWO Büro KINDER(ar)MUT Familien bei der Beantragung der digitalen Geräte.
Corona LIVE-TICKER
Donnerstag, 02. April 2020
Mittwoch, 01. April 2020
AWO Sucht- und Schuldnerberatungsstelle über Online-Portal erreichbar
Das Suchthilfesystem in Deutschland stützt sich u.a. auf die Epidemiologie - die Wissenschaft des Auftretens, der Verbreitung, Ursache und Folgen von Suchtphänomenen in der Bevölkerung. Derzeit haben wir es dagegen mit einer Pandemie zu tun, Stichwort Corona. Die Begegnung von Angesicht zu Angesicht – in Einzel- und Gruppegesprächen - ist dadurch derzeit ausgesetzt. Um Sie als Ratsuchende und uns zu schützen. Wir tragen damit unsern Teil dazu bei, die Dynamik der Pandemie zu verlangsamen.
Alle Mitarbeitenden der Suchtberatung stehen aber weiterhin Rede und Antwort zu Fragen rund um das Thema Prävention, Gefährdung und Erkrankung. Für Betroffene und Angehörige (Familie, Freund*innen, Kolleg*innen etc.). An den Standorten Bad Belzig, Potsdam, Teltow und Werder. Am Telefon, per Fax und E-Mail sowie per Post; alle Standorte verfügen über einen Briefkasten im Außenbereich, der mehrmals täglich geleert wird.
Außerdem bieten die Suchtberatung - und die Beratungsstelle für Überschuldete - über die
die Möglichkeit, per verschlüsselter E-Mail-Beratung zu helfen.
Einmal wöchentlich wird zudem von der Suchtberatung eine offene Sprechstunde im Einzelchat angeboten. Ebenso findet regelmäßig ein Expertenchat statt, etwa für Multiplikatoren aus anderen Hilfebereichen. Reha- und Nachsorgeangebote werden in geschützten Gruppenchats fortgeführt. Eine Registrierung/Anmeldung ist nötig, kann aber anonym erfolgen.
Nutzen wir die Krise als Chance. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung im Bereich der Beratung, Behandlung und Nachsorge. Wir sind hier für Sie, bleiben Sie zu Hause für uns. Und nehmen Sie unsere Angebote über die verschiedenen Wege konsequent in Anspruch – für die Bewältigung Ihres individuellen Anliegens, zieldifferenziert und bedarfsgerecht.
Dienstag, 31. März 2020
Freitag, 27. März 2020
Bundesweite Informationsseiten
Das Robert-Koch-Institut gibt auf seiner Webseite täglich Informationen zur Entwicklung der Pandemie.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung stellt auf ihrer Seite aktuelle Informationen zum Infektionsschutz zur Verfügung.
Informationen des Bundesgesundheitsministeriums
Unterstützungsangebote des AWO Bezirksverbandes Potsdam e.V.
Die Online-Beratung (Suchtberatung / Schuldnerberatung) des AWO Bezirksverbandes Potsdam e.V.
Maßnahmen und Informationen von der Beratungsstelle für Überschuldete.
Tipps für Kids
Ein paar Tipps für Kinder findet Ihr hier
Kreativwettbwerb "Fantasie in 4 Wänden"
"Tanz dich durch Corona" - Die Tanzakademie Erxleben bietet Online-Kurse an
Unterstützungsangebote des Landes Brandenburg
Soforthilfeprogramm der Landesregierung für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler im Land Brandenburg.
AWO Schuldnerberatung begrüßt EuGH-Urteil
Dass die Schufa Dateneinträge von beendeten Kreditverträgen künftig schon nach sechs Monaten statt bisher nach drei Jahren löschen muss, begrüßt die Leiterin der AWO Schuldnerberatung, Aline Liebenow. Darüber hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am heutigen Donnerstag ein Urteil gesprochen.