Lieferung kostenfreies Mittagessen

Ab kommenden Dienstag beliefert die Landeshauptstadt Potsdam Kita- und Schulkinder mit kostenfreiem Mittagessen. Damit wolle die Stadt einen kleinen Beitrag dazu leisten, um Familien in dieser herausfordernden Zeit zu unterstützen, schreibt Potsdams Beigeordnete für Bildung, Jugend und Sport, Noosha Aubel, in einem Brief an Eltern und Sorgeberechtigte.

Wer das Angebot in Anspruch nehmen wolle, solle sich möglichst schnell bei der Stadtverwaltung melden unter der Telefonnummer 0331 2891865 oder per E-Mail an mittagsessen@rathaus.potsdam.de. Dort müsse man dann Angaben über Vor- und Nachname sowie Geburtsdatum des Kindes, Lieferanschrift und Name der Kindertagesstätte bzw. der Schule, die das Kind besucht, machen. Die Meldung müsse zügig erfolgen, so die Beigeordnete Aubel, damit die Essenlieferung starten könne.


Corona LIVE-TICKER

Freitag, 16. April 2021

Große Laptop-Spende für den Distanzunterricht

AWO Büro KINDER(ar)MUT erhält 50 Rechner für Schüler*innen

Das Büro KINDER(ar)MUT des AWO Bezirksverbandes Potsdam e.V. hat am Freitag 50 Laptops als Spende für Kinder und Jugendliche überreicht bekommen. Die Rechner wurden bereits aufbereitet und mit einem Betriebssystem neu bespielt. In der kommenden Woche werden sie noch durch fachkundige Ehrenamtler*innen mit zusätzlicher Software bestückt und anschließend über die Schulsozialarbeit an Kinder ausgegeben. Für die Verteilung arbeitet das Büro KINDER(ar)MUT eng mit den Potsdamer Schulsozialarbeiter*innen zusammen, da diese zusätzlich zu unseren Strukturen einen guten Zugang zu den Kindern haben.

Präsenzpflicht für Grundschulkinder muss sofort aufgehoben werden

Zur Präsenzpflicht für grundschüler*innen erreichen uns viele Nachfragen von Sorgeberechtigten. Das Bildungsministerium beharrt bislang darauf, dass für Kinder eine Präsenzpflicht besteht, wenn Präsenzunterricht angeboten wird. Das entsprechende Schreiben des MBJS finden Sie im Anhang.

Wir meinen, dass die Sorgeberechtigten die Wahl haben sollten, ob sie ihre Kinder in den Präsenzunterricht schicken oder lieber per Distanz unterrichten lassen. Dafür müssen dann aber auch die schulischen Angebote zum Distanzlernen speziell an den Grundschulen vorgehalten werden. Nicht nur, dass die möglichen Konsequenzen von Verstößen gegen die Schulpflicht die Eltern in Gewissenskonflikte treiben (s. unseren gestrigen Beitrag). Auch die Testpflicht selbst wird von den Gerichten nur dann als rechtmäßig anerkannt, wenn die Eltern zumindest die Alternative eines Distanzunterrichts für ihre Kindern haben, wenn sie sich gegen eine Selbsttestung entscheiden. Beispielhaft im  Anhang eine Pressemitteilung des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofes vom 12.04.2021.
Insoweit ist der Begriff der Testpflicht etwas irreführend. Tatsächlich handelt es sich um eine Pflicht, wenn man am Präsenzunterricht teilnehmen will.
Sonst muss Distanzunterricht angeboten werden, an dem das Kind teilnehmen kann.

Eine Klarstellung des Bildungsministeriums zur Frage der Präsenzpflicht ist dringend notwendig, damit alle Grundschulen im Land Brandenburg neben den Präsenzstunden immer auch Distanzunterricht anbieten. Sonst sitzen Kinder unbeschult zu Hause und Eltern laufen Gefahr, wegen des Verstoßes gegen die Schulpflicht belangt zu werden.  

Donnerstag, 15. April 2021

Präsenzpflicht oder Wahlmöglichkeit?

Wichtige Frage zur Testpflicht in den Schulen ab nächster Woche

Die geänderte Eindämmungsverordnung sieht ab 19.04.2021 ein Betretungsverbot von Schulen für alle Personen vor, die kein tagaktuelles negatives Schnelltestergebnis vorweisen können. Das betrifft die Abschlussklassen an weiterführenden und beruflichen Schulen sowie die Grundschulen. Speziell für die Schülerinnen und Schüler an Grundschulen soll an 2 Tagen in der Woche durch die Schule eine Selbsttestmöglichkeit geschaffen werden. Idealerweise werden die Selbsttests zu Hause durchgeführt und das Ergebnis der Schule am Morgen mitgeteilt. Aber auch in den Grundschulen selbst soll es Möglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler geben, Selbsttests unter Aufsicht durchzuführen. Für die Durchführung der Selbsttests (besonders für den letzteren Fall) sind noch nicht alle offenen Fragen der Sorgeberechtigten, Lehrkräfte sowie der Schülerinnen und Schüler geklärt. Wir hoffen sehr, dass dies bis zum Montag noch gelingt.

Nach unserem Verständnis liegt die Entscheidung darüber, ob minderjährige Schüler einen Selbsttest durchführen, bei den Sorgeberechtigten. Entscheiden sie sich aus welchen Gründen auch immer gegen einen Selbsttest oder wollen einfach nicht, dass ihre Kinder am Präsenzunterricht teilnehmen, bleibt das Kind zu Hause und hat auch keinen Anspruch auf eine nachschulische Betreuung im Hort. Die Grundschule unterrichtet diese Kinder aber weiter im Rahmen des Distanzunterrichts. Das entspricht der bislang praktizierten Wahlmöglichkeit für die Sorgeberechtigten, die ihre Kinder nicht am Präsenzunterricht teilnehmen lassen möchten.

Nun hat das Bildungsministerium aber auf Nachfrage klargestellt, dass es diese Wahlmöglichkeit nicht mehr sieht. Für die Zeiträume, wo in der Grundschule Präsenzunterricht angeboten wird, soll auch eine Präsenzpflicht für die Kinder und damit eine Schulpflicht bestehen. Sorgeberechtigte, die sich gegen die Teilnahme ihres Kindes am Präsenzunterricht entscheiden oder die es nicht wünschen, dass ihr Kind einen Selbsttest durchführt, würden dann gegen die gesetzliche Schulpflicht verstoßen und müssten mit Sanktionen bis hin zu Bußgeldern rechnen. Es könnten sogar die Ordnungsbehörden eingeschaltet werden, die die Kinder dann zwangsweise von ihrem Zuhause in die Grundschule bringen müssten. Nicht dran zu denken, dass wegen der Vorgaben aus der Eindämmungsverordnung diese Kinder dann theoretisch sogar zwangsweise getestet werden müssten, um die Schulpflicht im Präsenzunterricht erfüllen zu können. Das alles kann so nicht gewollt sein.

Wir werden deshalb an unserer Grundschule wie bislang allen Kindern die Möglichkeit des Distanzunterrichts auch dann anbieten, wenn sich die Sorgeberechtigten gegen die Teilnahme ihrer Kinder am Präsenzunterricht entscheiden oder nicht möchten, dass ihre Kinder Selbsttests durchführen. Eine entsprechende Klarstellung des zuständigen Bildungsministeriums für die  Grundschulen im Land Brandenburg würde den Sorgeberechtigten und den Verantwortlichen im Schulbetrieb die notwendige Handlungssicherheit geben.  

 

Freitag, 09. April 2021

Donnerstag, 01. April 2021

Dienstag, 30. März 2021

Proaktiv mit Schnelltests – Wir handeln Solidarisch

Solidarisch

Schnelltests durchzuführen, ist einer der wichtigsten Bausteine im Umgang mit der Corona-Pandemie. Es gibt vielfältige Gründe für einen Schnelltest: Wir möchten niemanden anstecken, wollen bei Krankheitssymptomen Covid-19 ausschließen und im sozialen oder beruflichen Umfeld allen Beteiligten mehr Sicherheit im Umgang miteinander bieten. Deshalb verhalten wir uns solidarisch, warten nicht ab und investieren in Schnelltestungen für alle unserer Mitarbeitenden. Es gibt aber immer noch Mitarbeiter*innen z.B. in Beratungsstellen oder in der Verwaltung der Geschäftsstellen, die bislang auf die kommunalen Angebote an kostenlosen Schnelltestungen angewiesen waren.

Der AWO Bezirksverband Potsdam e.V. wird auch diesen Mitarbeiter*innen ab dieser Woche arbeitgeberseitig Testmöglichkeiten eröffnen, selbst wenn für deren öffentliche Erstattung/Finanzierung noch nicht alle Fragen endgültig geklärt ist. Alle Tests erfolgen auf freiwilliger Basis und sollen möglichst immer früh vor dem Beginn des ersten Arbeitstages in der Woche selbst durchgeführt werden. Dazu erhalten alle Mitarbeitenden im Vorfeld eine persönliche Einweisung und Schulung zur Handhabung der Test-Kits. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich über Online-Tutorials wiederholt über den Testablauf zu informieren. Die Dokumentation zur Verteilung und Durchführung der Tests wird durch die Einrichtungen des AWO Bezirksverbandes begleitet. Die Schnelltests basieren auf einer Speichelprobe (sog. Spucktests) und sind einfach zu handhaben.

Der AWO Bezirksverband Potsdam e.V. testet schon seit Ende letzten Jahres viele Mitarbeiter- und Klient*innen speziell im Bereich der Eingliederungshilfe und in der Pflege. Auf Basis der Testverordnung des Bundes sind bisherigen Verlauf diesen Jahres auch die Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe und Gemeinschaftsunterkünfte für geflüchtete Menschen in die Teststrategie aufgenommen worden. In der Kinder- und Jugendhilfe besteht für die Mitarbeiter*innen ebenfalls eine Testmöglichkeit, deren Finanzierung durch eine Förderrichtlinie des Landes Brandenburg untersetzt wurde.

Montag, 29. März 2021

Regenbogen, Schneeflöckchen und Osterhasen

Die Sieger-Entwürfe des Kreativwettbewerbs „Fantasie in 4 Wänden“ stehen fest

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben dem Motto unseres Kreativwettbewerbs „Fantasie in 4 Wänden“ alle Ehre gemacht. Viele fantasievolle Entwürfe für die Kostüme der Tänzerinnen und Tänzer sind entstanden. Dabei wurden die unterschiedlichsten Techniken und Materialien genutzt. Nun ist die Entscheidung zu den Sieger-Beiträgen gefallen.

 

Es war nicht einfach für die Jury-Mitglieder, denn insgesamt wurden tolle 58 Beiträge eingereicht, darunter auch mehrere Gruppenarbeiten. Das Alter der Teilnehmerinnen und Teilnehmer lag zwischen 1,5 Jahren (mit Hilfe der Mutti) und 94 Jahren. Wir bedanken uns noch einmal herzlich bei allen, die sich mit einer Einsendung beteiligt haben!

Und hier die besten 3 Beiträge: Platz 1 belegt Theresa. Sie ist 16 Jahre alt und konnte die Jury mit einem bezaubernden Regenbogenkostüm überzeugen. Auf Platz 2 folgt Emma. Sie ist 4 Jahre alt und hat ein wunderschönes Schneeflockenkostüm entworfen. Den 3. Platz belegt Frau Schlapak. Mit ihren 88 Jahren hatte auch sie große Freude am kreativen Gestalten, dabei entstand – passend zu den bevorstehenden Osterfeiertagen - ein zauberhaftes Hase-und-Möhrchen-Kostüm. Allen Gewinnerinnen sagen wir herzlichen Glückwunsch!

Nun sollen die Sieger-Entwürfe in der Realität Gestalt annehmen, also genäht und durch die Tänzerinnen und Tänzer der Tanzakademie Erxleben auf die Bühne gebracht werden. Wir informieren, wenn wir genaueres über die Prämieren-Aufführung sagen können und sind heute schon sehr gespannt auf die Umsetzung.

Und hier geht es zum Kreativ-Wettbewerb

Freitag, 26. März 2021

Weiterhin Notbetreuung in den Potsdamer Horten

Kitas bleiben zunächst im Regelbetrieb

Kitas bleiben während der Osterferien im Regelbetrieb, für die Horte wird es wegen der steigenden Infektionszahlen mit dem Corona-Virus in Potsdam aber nur eine Notbetreuung in den Horten geben. Das teilte das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am Freitag mit. Somit kann die Hortbetreuung in den Osterferien wie bisher nur in Anspruch genommen werden, wenn ein genehmigter Antrag vorliegt. Die Genehmigung erteilt die Stadt Potsdam. Es ist davon auszugehen, dass die Notbetreuung in den Horten auch über die Osterferien hinaus weitergeführt wird.

In den Kitas bleibt es – vorerst – beim Regelbetrieb. Dies kann sich allerdings kurzfristig ändern. Der jeweilige Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt Potsdam entscheiden autonom über regionale Maßnahmen zur Pandemieeindämmung, was auch Kita-Schließungen einbezieht. Dies würde dann mi einer Vorlaufzeit von 2 Tagen öffentlich angekündigt

Die ausgefüllten Anträge zur Notbetreuung der Horte müssen an die Mail-Adresse notbetreuung@rathaus.potsdam.de gesendet werden.

Weitere Informationen zur Notbetreuung und die Formulare gibt es weiter unten:

Mittwoch, 24. März 2021

 
 

Wir sind für Sie da
Corona-Nothilfe wieder aktiviert

Weitere Informationen
 
 
 

Bundesweite Informationsseiten

Das Robert-Koch-Institut gibt auf seiner Webseite täglich Informationen zur Entwicklung der Pandemie.

Informationen des RKI zum Corona-Virus
 

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung stellt auf ihrer Seite aktuelle Informationen zum Infektionsschutz zur Verfügung.

Informationen zum Infektionsschutz
 

Informationen des Bundesgesundheitsministeriums

Zusammen gegen Corona
 
 
 

Unterstützungsangebote des AWO Bezirksverbandes Potsdam e.V.

 

Die Online-Beratung (Suchtberatung / Schuldnerberatung) des AWO Bezirksverbandes Potsdam e.V.

Online-Beratung
 

Maßnahmen und Informationen von der Beratungsstelle für Überschuldete.

Informationen von der Beratungsstelle für Überschuldete
 
 
 

Tipps für Kids

Ein paar Tipps für Kinder findet Ihr hier

Hilfeangebote und Tipps
 

Kreativwettbwerb "Fantasie in 4 Wänden"

Informationen und Ausschreibung zum Wettbewerb
 
Galerie mit den Einreichungen
 

"Tanz dich durch Corona" - Die Tanzakademie Erxleben bietet Online-Kurse an

Online-Angebote der Tanzakademie Erxleben
 
 
 

Unterstützungsangebote des Landes Brandenburg

Soforthilfeprogramm der Landesregierung für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler im Land Brandenburg.

Sonderseite der ILB zu Unterstützungsangeboten
 
 

Wie viele Evaluationen braucht es noch?

Es ist fast wie ein Dejavu. Die Gesundheitskompetenz der Kinder und Jugendlichen verbessert sich, sie fehlen deutlich seltener im Unterricht, die Eltern müssen sie nicht abholen und können weiter arbeiten – und auch die Lehrerschaft fühlt sich deutlich entlastet durch Schulgesundheitsfachkräfte.

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Das Team der Schulgesundheitsfachkräfte im Land Brandenburg. Foto: AWO Bezirksverband Potsdam e.V.
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