Was bedeutet Notbetreuung in Kitas und Hort?
Info-Schreiben für Eltern und Sorgeberechtigte
Was passiert, wenn eine Betreuung aller Kinder in einer Kita oder einem Hort im Rahmen der üblichen Öffnungszeiten nicht mehr möglich ist, weil aufgrund des Infektionsgeschehens zu wenig Erzieher*innen arbeiten können? Diese Frage stellen sich viele Eltern und natürlich auch wir als Träger der Kindertageseinrichtungen.
Denn bereits seit einigen Wochen können Mitarbeiter*innen häufig wegen Erkrankungen oder Quarantäne nicht tätig sein. In vielen Einrichtungen wird deshalb mit den Kita-Ausschüssen beraten, welche Maßnahmen ergriffen werden, damit in der Kita so lange und so viele Kinder wie möglich betreut werden können. Dabei gehen wir schrittweise nach unserer Checkliste „Maßnahmen bei Personalausfall – Pandemie“ vor.
Auch das Land Brandenburg will auf diese Situation reagieren und hat in der Vierten Änderung der Zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (EindV) vom 01.02.2022 Regeln für eine Notbetreuung von Kindern aufgestellt. Danach können Eltern bei den zuständigen Kommunen im Falle einer Einschränkung der Betreuung ihrer Kinder einen Antrag auf Notbetreuung stellen. Dies soll aber ausdrücklich erst dann möglich sein, wenn eine Einschränkung auch wirklich eingetreten ist. Das wiederum ist leider nicht absehbar. Woher sollen wir als Träger wissen, wann, in welcher Anzahl und Dauer weitere Infektionen unter den Beschäftigten auftreten werden oder wann die Mitarbeiter*innen wieder zur Verfügung stehen? Und was machen Eltern in der Zeit, wo die Kommune über ihren Notbetreuungsantrag entscheidet?
Deshalb modifizieren wir für uns das Verfahren, um einerseits solange wie möglich eine Betreuung aller Kinder zu gewährleisten und andererseits den Eltern für den Fall der Einschränkung der Betreuungsmöglichkeiten sofort und unmittelbar helfen zu können:
- Wir ermitteln täglich, wie viele Kinder durch das anwesende Personal verantwortlich betreut werden können. Bei Bedarf sprechen wir im Kita-Ausschuss mit allen Beteiligten und reduzieren ggf. die Öffnungszeiten, um möglichst allen Kindern eine Betreuung zu ermöglichen.
- Wenn diese Maßnahmen nicht mehr ausreichen, informiert die Kita-Leitung anhand der Kriterien aus der Eindämmungsverordnung die Eltern, die wahrscheinlich einen Notbetreuungsanspruch haben über die Möglichkeiten der Weiterbetreuung. Gleichzeitig werden auch alle anderen Eltern über die Einschränkungen informiert, deren Kindern wir dann aber (zunächst) nicht weiterbetreuen können. Zeitgleich informieren wir das zuständige Jugendamt/die Gemeinde darüber, für welche Anzahl von Kindern wir die Leistung in der jeweiligen Kita nicht erbringen können.
- Alle Personensorgeberechtigten der Kinder in der betroffenen Kita, die meinen, einen Anspruch auf Notbetreuung zu haben, müssen beim zuständigen Jugendamt einen Notbetreuungsantrag stellen. Wir unterstützen alle Antragstellenden gern bei Fragen.
- Das Jugendamt bzw. die Gemeinde entscheidet über die Bewilligung des Antrags. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Kommune auch vorübergehend einen Platz in einer anderen Kita anbieten kann. Deshalb lohnt es sich für alle Eltern, die damit einverstanden wären, einen Antrag zu stellen.
- Sobald der Antrag bewilligt ist, muss er in der Kindertagesstätte vorgelegt werden. Stellen Eltern keinen Antrag oder wird der Antrag abgelehnt, können wir das Kind in dieser Situation leider nicht betreuen.
Selbstverständlich erhalten alle Eltern sofort die Information, wenn sich die Personalsituation verbessert und dadurch die Betreuung der Kinder wieder möglich ist.
Was passiert mit den Elternbeiträgen in diesen Notsituationen?
Der Elternbeitrag muss wie bisher gezahlt werden, wenn
- die Kinder weiter in der Kita betreut werden
- Quarantäne des Kindes angeordnet wird oder es erkrankt
- Eltern sich aus persönlichen Gründen entscheiden, das Kind nicht in die Kita zu bringen
Wenn wir allerdings die Betreuungsleistung für die Kinder nicht mehr erbringen können, weil das Personal nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung steht, wird Eltern für diesen Zeitraum kein Elternbeitrag in Rechnung gestellt. Und auch das Essengeld wird bei längerer Abwesenheit der Kinder nicht berechnet.
Wir sind zuversichtlich, dass wir ohne eine Notbetreuung in einzelnen Einrichtungen durch die nächsten Wochen kommen und die Betreuung der Kinder weiter aufrechterhalten können. Unsere Mitarbeiter*innen leisten schon seit vielen Monaten Außergewöhnliches und werden gemeinsam mit den Eltern gute Lösungen finden.
Corona LIVE-TICKER
Freitag, 16. April 2021
Donnerstag, 15. April 2021
Präsenzpflicht oder Wahlmöglichkeit?
Nach unserem Verständnis liegt die Entscheidung darüber, ob minderjährige Schüler einen Selbsttest durchführen, bei den Sorgeberechtigten. Entscheiden sie sich aus welchen Gründen auch immer gegen einen Selbsttest oder wollen einfach nicht, dass ihre Kinder am Präsenzunterricht teilnehmen, bleibt das Kind zu Hause und hat auch keinen Anspruch auf eine nachschulische Betreuung im Hort. Die Grundschule unterrichtet diese Kinder aber weiter im Rahmen des Distanzunterrichts. Das entspricht der bislang praktizierten Wahlmöglichkeit für die Sorgeberechtigten, die ihre Kinder nicht am Präsenzunterricht teilnehmen lassen möchten.
Nun hat das Bildungsministerium aber auf Nachfrage klargestellt, dass es diese Wahlmöglichkeit nicht mehr sieht. Für die Zeiträume, wo in der Grundschule Präsenzunterricht angeboten wird, soll auch eine Präsenzpflicht für die Kinder und damit eine Schulpflicht bestehen. Sorgeberechtigte, die sich gegen die Teilnahme ihres Kindes am Präsenzunterricht entscheiden oder die es nicht wünschen, dass ihr Kind einen Selbsttest durchführt, würden dann gegen die gesetzliche Schulpflicht verstoßen und müssten mit Sanktionen bis hin zu Bußgeldern rechnen. Es könnten sogar die Ordnungsbehörden eingeschaltet werden, die die Kinder dann zwangsweise von ihrem Zuhause in die Grundschule bringen müssten. Nicht dran zu denken, dass wegen der Vorgaben aus der Eindämmungsverordnung diese Kinder dann theoretisch sogar zwangsweise getestet werden müssten, um die Schulpflicht im Präsenzunterricht erfüllen zu können. Das alles kann so nicht gewollt sein.
Wir werden deshalb an unserer Grundschule wie bislang allen Kindern die Möglichkeit des Distanzunterrichts auch dann anbieten, wenn sich die Sorgeberechtigten gegen die Teilnahme ihrer Kinder am Präsenzunterricht entscheiden oder nicht möchten, dass ihre Kinder Selbsttests durchführen. Eine entsprechende Klarstellung des zuständigen Bildungsministeriums für die Grundschulen im Land Brandenburg würde den Sorgeberechtigten und den Verantwortlichen im Schulbetrieb die notwendige Handlungssicherheit geben.
Freitag, 09. April 2021
Distanzunterricht und Testpflicht
Für die Grundschulen im Land Brandenburg gilt ab kommender Woche, also ab 12.04., zunächst wie bisher auch der Wechsel-Unterricht, wobei die Eltern die Wahl haben, ob ihr Kind am Präsenzunterricht teilnimmt. Hinzu kommt eine weitere Maßnahme, die eine Woche später ab dem 19. April greift: Am Präsenzunterricht darf dann nur noch teilgenommen werden, wenn an 2 Tagen in der Woche ein tagesaktuelles negatives Schnelltestergebnis vorgelegt werden kann. Andernfalls darf die Schule nicht betreten werden. Die Testtage bestimmt die Schulleitung.
Besonders herausgefordert werden die Förderschüler*innen und ihre Sorgeberechtigten. Schulen mit dem sonderpädagogischem Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ müssen jetzt in den Wechselunterricht und unterliegen ab 19.04. ebenfalls der geschilderten Testpflicht. Alle anderen Förderschulen mit den Schwerpunkten „Lernen“, „körperliche und motorische Entwicklung“, „Sehen“ und „Hören“ sind ab dem 12. April ausschließlich im Distanzunterrichtsmodus. Noch ist nicht ganz klar, was dies für Auswirkungen auf die nachschulische Betreuung im Hort haben wird. Eine Situation, die für viele betroffene Eltern – gelinde gesagt – schwierig sein wird. Wir halten unsere Horte zunächst für die Förderschüler*innen offen, die bislang dieses Angebot genutzt haben.
Besonders wichtig ist außerdem folgendes: Wer ab dem 19.04. einen Schnelltest für sein Kind in Grund- oder Förderschule ablehnt, verliert gleichzeitig seinen Anspruch auf Hortbetreuung und hat auch keinen Anspruch auf Notbetreuung im Hort mehr, selbst wenn mindestens ein Elternteil einen systemrelevanten Beruf hat. So jedenfalls sieht es die nun zum dritten Mal aktualisierte 7. Eindämmungsverordnung vor.
Wir erwarten weitere Anpassungen schon in der nächsten Woche und informieren an dieser Stelle in gewohnter Weise.
Donnerstag, 01. April 2021
Überraschungen im Grünen
Die Suche nach den „Schätzchen“ fand in aller Regel am Gründonnerstag statt. Die Kita Sternschnuppe in der Landeshauptstadt etwa versteckte die Osterkörbchen auf den Spielplätzen im Stadtteil Am Stern. Unser Büro KINDER(ar)MUT erhielt sogar spontan Osterhasen-Spenden überreicht, um sie im Laub oder hinter einem grünen Busch zu platzieren.
Eine Anerkennung für Ihr großes Engagement in den vergangenen Monaten erhielten in Bad Belzig die Mitarbeiter*innen eines dortigen Netto-Supermarktes neben dem Trollberg.
Wir freuen uns sehr, dass so viele Einrichtungen – von Kitas bis zu den Seniorenzentren – bei dieser Aktion mitgemacht haben. Zuversicht gibt es, wenn viele aneinander denken. Vielen Dank dafür.
Mehr zu den Aktionen in unserer Bildergalerie auf unserem Facebook-Kanal
Coronafälle in unseren AWO-Kitas
In der Kita in Babelsberg mussten 13 Kinder und 2 Mitarbeiter*innen in Quarantäne geschickt werden. Die Kita selbst ist für die anderen Kinder weiterhin geöffnet und die Betreuung gesichert. Es gibt die Möglichkeit, sich kostenlos und freiwillig auf das Corona-Virus testen zu lassen. Einen Anspruch auf einen kostenlosen Test haben diejenigen, die sich in der Zeit vom 23.März bis 25.März zeitweise in der Einrichtung aufgehalten haben. Die Tests können vom Hausarzt oder dem Gesundheitsamt vorgenommen werden.
In der Kita Turmspatzen in Eiche gab es einen Corona-Fall. Eine Mitarbeiterin befindet sich aktuell in Quarantäne. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt sind hier keine weiteren Maßnahmen zur Eindämmung erforderlich.
In der Kita Biene Maja im Havelland sind mehrere Fälle von COVID-19 aufgetreten. Insgesamt befinden sich derzeit 8 Mitarbeiter*innen und 70 Kinder vorsorglich in Quarantäne. Die Kita ist weiter geöffnet und die Betreuung aller anwesenden Kinder gesichert. Zur Eindämmung des Corona-Virus sind hier freiwillige und kostenlose Tests für diejenigen möglich, die sich in der Zeit vom 22. März bis 31. März in der Einrichtung aufgehalten haben.
Dienstag, 30. März 2021
Proaktiv mit Schnelltests – Wir handeln Solidarisch
Der AWO Bezirksverband Potsdam e.V. wird auch diesen Mitarbeiter*innen ab dieser Woche arbeitgeberseitig Testmöglichkeiten eröffnen, selbst wenn für deren öffentliche Erstattung/Finanzierung noch nicht alle Fragen endgültig geklärt ist. Alle Tests erfolgen auf freiwilliger Basis und sollen möglichst immer früh vor dem Beginn des ersten Arbeitstages in der Woche selbst durchgeführt werden. Dazu erhalten alle Mitarbeitenden im Vorfeld eine persönliche Einweisung und Schulung zur Handhabung der Test-Kits. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich über Online-Tutorials wiederholt über den Testablauf zu informieren. Die Dokumentation zur Verteilung und Durchführung der Tests wird durch die Einrichtungen des AWO Bezirksverbandes begleitet. Die Schnelltests basieren auf einer Speichelprobe (sog. Spucktests) und sind einfach zu handhaben.
Der AWO Bezirksverband Potsdam e.V. testet schon seit Ende letzten Jahres viele Mitarbeiter- und Klient*innen speziell im Bereich der Eingliederungshilfe und in der Pflege. Auf Basis der Testverordnung des Bundes sind bisherigen Verlauf diesen Jahres auch die Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe und Gemeinschaftsunterkünfte für geflüchtete Menschen in die Teststrategie aufgenommen worden. In der Kinder- und Jugendhilfe besteht für die Mitarbeiter*innen ebenfalls eine Testmöglichkeit, deren Finanzierung durch eine Förderrichtlinie des Landes Brandenburg untersetzt wurde.
Montag, 29. März 2021
Regenbogen, Schneeflöckchen und Osterhasen
Es war nicht einfach für die Jury-Mitglieder, denn insgesamt wurden tolle 58 Beiträge eingereicht, darunter auch mehrere Gruppenarbeiten. Das Alter der Teilnehmerinnen und Teilnehmer lag zwischen 1,5 Jahren (mit Hilfe der Mutti) und 94 Jahren. Wir bedanken uns noch einmal herzlich bei allen, die sich mit einer Einsendung beteiligt haben!
Und hier die besten 3 Beiträge: Platz 1 belegt Theresa. Sie ist 16 Jahre alt und konnte die Jury mit einem bezaubernden Regenbogenkostüm überzeugen. Auf Platz 2 folgt Emma. Sie ist 4 Jahre alt und hat ein wunderschönes Schneeflockenkostüm entworfen. Den 3. Platz belegt Frau Schlapak. Mit ihren 88 Jahren hatte auch sie große Freude am kreativen Gestalten, dabei entstand – passend zu den bevorstehenden Osterfeiertagen - ein zauberhaftes Hase-und-Möhrchen-Kostüm. Allen Gewinnerinnen sagen wir herzlichen Glückwunsch!
Nun sollen die Sieger-Entwürfe in der Realität Gestalt annehmen, also genäht und durch die Tänzerinnen und Tänzer der Tanzakademie Erxleben auf die Bühne gebracht werden. Wir informieren, wenn wir genaueres über die Prämieren-Aufführung sagen können und sind heute schon sehr gespannt auf die Umsetzung.
Freitag, 26. März 2021
Weiterhin Notbetreuung in den Potsdamer Horten
Mittwoch, 24. März 2021
Bundesweite Informationsseiten
Das Robert-Koch-Institut gibt auf seiner Webseite täglich Informationen zur Entwicklung der Pandemie.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung stellt auf ihrer Seite aktuelle Informationen zum Infektionsschutz zur Verfügung.
Informationen des Bundesgesundheitsministeriums
Unterstützungsangebote des AWO Bezirksverbandes Potsdam e.V.
Die Online-Beratung (Suchtberatung / Schuldnerberatung) des AWO Bezirksverbandes Potsdam e.V.
Maßnahmen und Informationen von der Beratungsstelle für Überschuldete.
Tipps für Kids
Ein paar Tipps für Kinder findet Ihr hier
Kreativwettbwerb "Fantasie in 4 Wänden"
"Tanz dich durch Corona" - Die Tanzakademie Erxleben bietet Online-Kurse an
Unterstützungsangebote des Landes Brandenburg
Soforthilfeprogramm der Landesregierung für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler im Land Brandenburg.
Einstehen für die Demokratie
Der AWO Bundesverband wird im kommenden Jahr eine groß angelegte Kampagne zur Stärkung der Demokratie starten. Dazu sind unter anderem eine zentrale bundesweite Demokratiekonferenz, weitere regionale Konferenzen und eine Öffentlichkeitskampagne geplant. Es sollen neue zivilgesellschaftliche Bündnisse geknüpft und bestehende gestärkt werden.