Für Kinder in der Notbetreuung werden ab Mai wieder Kita-Gebühren erhoben. Dies kündigt jetzt die Landeshauptstadt Potsdam in einem Brief an die Eltern an. In der Anfangszeit der Corona-Krise und der kurzfristig erfolgten Schließung der Kindertagesbetreuungsangebote Mitte März hatte sich Potsdam an der Landesentscheidung orientiert und für einen Monat gänzlich auf Kita-Gebühren verzichtet. Das galt auch für die Notbetreuung der Kinder von Eltern in so genannrten systemrelevanten Berufen.
Vom gestrigen Montag an wurde jetzt bundesweit die Notfallbetreuung in Kindertagesstätten und Horten ausgeweitet. Demnach gilt ab sofort die Ein-Eltern-Regel, nach der es für den Anspruch auf einen Notbetreuungsplatz eines Kindes ausreiche, wenn ein Elternteil in der "kritischen Infrastruktur" beschäftigt sei. Auch berufstätige Alleinerziehende fallen unter diese Regelung und haben jetzt einen Betreuungsanspruch. Allgemein bleibt die Grundvoraussetzung für einen Platz in der Not-Kita, dass Eltern die Betreuung ihrer Kinder nicht selbst organisieren können.
Not macht bekanntermaßen erfinderisch. Ein Ergebnis dieses Erfindergeistes steht jetzt in der AWO Migrationsberatungsstelle (MBE) für erwachsene Zuwanderer im Havelland. Es ist ...
Danke an die Menschen, die wir manchmal nicht sehen
28.04.2020 12:00
In allen unseren Einrichtungen, - wie Seniorenzentren, Kindertagesstätten, Betreuungseinrichtungen, Obdachlosen- und Asylunterkünfte – arbeiten Menschen auf einem hohen ...