Jeder Mensch hat ein Recht auf "Inklusion", also darauf, ein gleichberechtigter Teil der Gesellschaft zu sein.
Aktionsplan
Jeder Mensch hat ein Recht auf "Inklusion", also darauf, ein gleichberechtigter Teil der Gesellschaft zu sein.
Seit dem 26. März 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention (im Weiteren UN-BRK) in Deutschland geltendes Recht. Sie verfolgt das Ziel, die Rechte von Menschen mit Behinderungen in allen gesellschaftlichen Bereichen zu stärken und die gleichberechtigte Teilhabe von allen Menschen mit Behinderungen in unserer Gesellschaft zu gewährleisten.
Jeder Mensch hat ein Recht auf „Inklusion“, also darauf, ein gleichberechtigter Teil der Gesellschaft zu sein.
Seit dem 26. März 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention (im Weiteren UN-BRK) in Deutschland geltendes Recht. Sie verfolgt das Ziel, die Rechte von Menschen mit Behinderungen in allen gesellschaftlichen Bereichen zu stärken und die gleichberechtigte Teilhabe von allen Menschen mit Behinderungen in unserer Gesellschaft zu gewährleisten.
Der AWO Bezirksverband Potsdam e. V. hat die Ratifizierung der UN-BRK sehr begrüßt und sieht ihre Umsetzung als einen entscheidenden Meilenstein in der Weiterentwicklung der Sozialpolitik in Deutschland. Als einer der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege arbeitet er nach den Grundsätzen der Vielfalt und des inklusiven Leitgedankens. Die Umsetzung der Leitidee Inklusion steht in den Mittelpunkt unserer sozialen Arbeit, so die Vorstandsvorsitzende des Verbandes, Angela Basekow. „Deshalb haben wir im Verband einen Aktionsplan zur Gestaltung der inklusiven Leitidee erarbeitet, der zum 01.09.2016 in Kraft tritt. Wir verpflichten uns mit dem Aktionsplan, uns im Sinne der UN-BRK weiterzuentwickeln.“
Die Umsetzung des Aktionsplans richtet sich an folgende fünf Handlungsfelder:
- Partizipation,
- Bewusstseinsbildung,
- AWO als Arbeitgeber,
- Barrierefreiheit und
- Netzwerkarbeit.
Diese Handlungsfelder bilden den zentralen Teil des Aktionsplans. Sie decken einerseits wesentliche Ziele der UN-BRK ab und bieten andererseits eine Strategie, über die einzelnen Arbeitsfelder des AWO Bezirksverbandes Potsdam e. V. hinweg zu denken und zu handeln. Das Zusammenwirken unseres Verbandes wird mit der Erarbeitung und Umsetzung des Aktionsplanes so gefördert. Im Aktionsplan sind konkrete Maßnahmen benannt und mit einem Zeitfenster festgelegt worden.
Der Aktionsplan hat eine Laufzeit vom 01.09.2016 bis zum 31.08.2019 und wird nach erfolgter Überprüfung fortgeschrieben. Die Überprüfung von geplanten und bereits umgesetzten Maßnahmen erfolgt kontinuierlich.