Landesweit haben Alleinerziehende ab 18. Januar 2021 einen Anspruch auf Notbetreuung im Hort. Dies teilte jetzt das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) Land Brandenburg mit. Die Entscheidung darüber, ob alleinerziehende Eltern auch dann anspruchsberechtigt sind, wenn sie nicht in einem systemrelevanten Beruf arbeiten, stand am vergangenen Freitag noch aus. Inzwischen wurde die besondere Belastungssituation offenbar erkannt und zugunsten der Alleinerziehenden entschieden
Alleinerziehende Potsdamerinnen und Potsdamer können ihre Kinder ab heute in die Notbetreuung der Kindertagesstätten bringen, wenn sie privat keine andere Betreuung organisieren ...
Um Familien in dieser besonderen Zeit zu entlasten, ist das AWO Eltern-Kind-Zentrum (EKiZ) im Potsdamer Wohngebiet Am Stern werktags von 8:00 bis 15:00 Uhr bei Fragen und Sorgen ...