Anspruch auf Notbetreuung im Hort ab 18. Januar

Landesweit haben Alleinerziehende ab 18. Januar 2021 einen Anspruch auf Notbetreuung im Hort. Dies teilte jetzt das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) Land Brandenburg mit.
Die Entscheidung darüber, ob alleinerziehende Eltern auch dann anspruchsberechtigt sind, wenn sie nicht in einem systemrelevanten Beruf arbeiten, stand am vergangenen Freitag noch aus. Inzwischen wurde die besondere Belastungssituation offenbar erkannt und zugunsten der Alleinerziehenden entschieden


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