Vor dem Hintergrund des Angriffskrieges auf die Ukraine häufen sich bei den Migrationsfachdiensten die Anfragen nach den Möglichkeiten der Einreise und des Aufenthalts für ukrainische Staatsangehörige in Deutschland.
Wie in der Arbeitshilfe richtigerweise erläutert wird, macht die Asylantragstellung aktuell nur in begründeten Ausnahmefällen Sinn.
Es besteht vielmehr begründeter Anlass zu der Hoffnung, dass die EU-Innenminister einen Beschluss nach der EU-Richtlinie 2001/55/EG treffen werden. Nach dieser Richtlinie würde den flüchtenden Menschen ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht für ein Jahr, mit Verlängerungsmöglichkeit um zwei weitere halbe Jahre, erteilt. Die Rechtsgrundlage in Deutschland wäre eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG.
Ein solches Verfahren hätte verschiedene Vorteile gegenüber einem langwierigen Asylverfahren mit ungewissem Ausgang.
Einen hilfreichen Überblick über beratungsrelevante Informationen sowie eine Auflistung der Erlasse und Allgemeinverfügungen der Bundes- und Landesministerien findet sich beim Informationsverbund Asyl & Migration.
Transport nach Polen unterwegs – Sachspenden zunächst nicht benötigt
03.03.2022 11:19
Am frühen Donnerstagmorgen ist unser Hilfstransport nach Polen gestartet. Wir fahren mit vier Lastwagen in das ukrainische Grenzgebiet zu den geflüchteten Menschen und werden ...
Für den nächsten Spendentransport dringend gesucht!
03.03.2022 14:38
Bereits morgen Vormittag startet von uns aus der nächste Spendentransport in die Ukraine. Es geht in die Stadt "Schytomyr". Für den Transport werden folgende Materialien ...