Ausnahmeregelung zur täglichen Arbeitszeit

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Es erreichen uns immer wieder Nachfragen zu den Arbeitszeiten von Pflege- und Betreuungspersonal für den Fall, dass  die Gefährdungs- und Infektionslage größer wird. Mit einer Allgemeinverfügung hat das zuständige Sozial- und Gesundheitsministerium Brandenburg (MSGIV) eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit auf bis zu 12 Stunden genehmigt. Dies gilt für diese Mitarbeitenden befristet bis zum 30.05.2020.

Solange die Personalsituation und der Betreuungs- und Pflegebedarf am jeweiligen Standort dies zulassen, werden wir versuchen, die ohnehin große Belastung unserer Pflege- und Betreuungskräfte nicht auszuweiten. Zu gegebener Zeit werden wir mit Augenmaß von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Ein Ausgleich für die betroffenen Mitarbeiter*innen wird dann organisiert, wenn dies die Situation vor Ort wieder zulässt.

Unsere Mitarbeiter*innen leisten bereits jetzt Herausragendes im Sinne unserer Bewohner*innen und Klient*innen, wofür ihnen jeder Dank gebührt. Gemeinsam werden wir täglich neu die vor uns liegenden Aufgaben und Herausforderungen meistern.


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