Aussetzen der Präsenzpflicht für Schüler*innen

Artikel vom 26.11.2021

Aussetzen der Präsenzpflicht für Schüler*innen

Das MBJS hat jetzt die geplante Aufhebung der Präsenzpflicht für Schüler*innen offiziell verfügt. Sie gilt für die Klassenstufen 1 bis 5 sowie 7 und 8, wie es in einem Schreiben an die Schulleitungen heißt. Weiterhin am Unterricht teilnehmen müssen die Klassen 6 sowie 9 bis 13. Hier gilt weiter die Präsenzpflicht.

Das Aufheben der Präsenzpflicht bedeutet, dass Eltern ihre Kinder nicht an die Schule schicken müssen. Dazu müssen in einem Brief an die Schule das Fernbleiben ihres Kindes für mindestens eine Schulwoche erklären. Begründet werden muss das nicht. Das Fernbleiben vom Unterricht wird als entschuldigtes Fehlen dokumentiert.

Schreiben MBJS an Schulen

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