„Dem Frieden der Welt dienen“ … In einem Festakt am 23. Mai vor 75 Jahren wurde in den westlichen Besatzungszonen, der späteren Bundesrepublik Deutschland, das Grundgesetz verkündet. Zuvor hatten 65 Mitglieder des Parlamentarischen Rates um Inhalt und Formulierung der einzelnen Artikel der demokratischen Verfassung debattiert; unter ihnen nur vier Frauen, zu denen auch die damalige Geschäftsführerin der Arbeiterwohlfahrt in Ostwestfalen, Frieda Nadig, gehörte.
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Gemeinsam mit ihrer Mitstreiterin Elisabeth Selbert setzte sich Nadig für die eindeutige Gleichberechtigung der Frau – verankert im Artikel 3 des Grundgesetzes – ein.
Damit führte sie die Tradition der AWO-Gründerin Marie Juchacz fort, die 1919 die erste Rede einer Frau in einem deutschen Parlament hielt und darin auf die „Selbstverständlichkeit“ der gleichen Rechte für Männer und Frauen verwies.
Auch unter dem Eindruck und der fortwährenden Folgen des Zweiten Weltkrieges, der Millionen Menschen Leid und Not gebracht hatte, zählte Frieda Nadig zu den aktiven Befürworterinnen eines Rechts auf Kriegsdienstverweigerung. „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“ So aktuell wie vor 75 Jahren.
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