AWO Kitas im eingeschränkten Regelbetrieb

AWO Kitas in Potsdam

Die meisten Kita Ausschüsse haben die Umsetzungskonzepte bereits beraten. Wir freuen uns, dass wir in der Regel alle Kinder im Alter bis zur Einschulung mindestens 6 Stunden und alle Hortkinder mindestens 4 Stunden täglich betreuen können. Damit gehen wir weit über den vom Land Brandenburg vorgegebenen Mindestanspruch für die Betreuung der Kinder von 4 Stunden an einem Tag in der Woche hinaus.

Die Umsetzung erfolgt nach der organisatorischen Vorbereitung spätestens ab 02. 06. 2020. In dieser Woche sind viele Kinder bereits an einzelnen Tagen in der Kita. Die Leiter*innen der Einrichtung informieren alle Eltern oder haben dies bereits durchgeführt.

AWO Kitas im Havelland, Potsdam Mittelmark und Oberhavel

Die AWO Kitas im Havelland, Oberhavel und Potsdam Mittelmark haben eine Konzeption entwickelt, wie sie die Kinder ab dem 02. 06. 2020 aufnehmen und betreuen werden. In allen Einrichtungen sind die Gruppen im Rahmen der bestehenden Betriebserlaubnis vergrößert, so dass möglichst viele Kinder schon im eingeschränkten Regelbetrieb die Kita besuchen können.

AWO Kitas in Nauen, Premnitz, Rathenow und Glindow

Die AWO Kitas in Nauen, Premnitz, Rathenow und Glindow können bereits zum 02. 06. 2020 Kinder von berufstätigen Eltern kommen. Bis zum 08. 06. 2020 sind alle Vorschulkinder wieder zurück und spätestens ab dem 22. 06. 2020 können alle Kinder mindestens 4 Stunden an jedem Tag in der Woche anwesend sein.

AWO Kita Pusteblume in Hohen Neuendorf (Landkreis Oberhavel)

In der AWO Kita in Hohen Neuendorf wurde der Betrieb mit den Eltern vorbereitet und informiert, dass Kinder ab dem 02. 06. 2020 an festgelegten Tagen in der Woche für mindestens 4 Stunden, in der Regel 6 Stunden, in die Kita kommen können. Wichtig ist, dass immer die gleichen Kinder zusammen sind und eine Gruppe bilden.

Voraussetzung für den Kitabetrieb sind das Einhalten der hygienischen Anforderungen und die Vorgaben der bestehenden Betriebserlaubnis. Jede Kita hat für die Betreuung der Kinder im eingeschränkten Regelbetrieb ein Hygienekonzept entwickelt und sich mit weiteren Maßnahmen gut vorbereitet.


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Pressemitteilung des MBJS vom 19. Mai 2020: Eindämmungsverordnung
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