Bereits vor dem Krieg in der Ukraine haben wir mit Blick auf die in den Wäldern gestrandeten Menschen darauf hingewiesen, dass ihnen das Grundrecht auf Asyl und auf die körperliche Unversehrtheit verwehrt wird.
Jetzt einigten sich die EU-Innenminister auf eine Grenzverfahren an den Außengrenzen der Europäischen Union. Das bedeutet, dass voraussichtlich dort Lager erreichtet werden für Geflüchtete, die geringe Aussichten haben, dass ihnen Schutz gewährt wird – auf Grundlage des Prinzips der Einreise aus einem sicheren Drittstaat. Auch Kinder sind davon nicht ausgenommen, was gegen die Kinderrechte verstößt. Dadurch schottet sich die EU weiter ab, Grenzzäune und Abweisung der Menschen in Not sind die logische Schlussfolgerung.
Für das UN-Flüchtlingskommissariat geht es beim Weltflüchtlingstag in diesem Jahr um das Recht auf Schutz. Alle Menschen haben dieses Recht – wo auch immer sie herkommen, wo auch immer sie sind und wann immer sie gezwungen sind, zu fliehen.