Die CORONA-Krise bedeutet für wohnungslose Menschen eine dramatische Verschlechterung ihrer ohnehin bereits prekären Lebenslage.
In ordnungsrechtlicher Unterbringung und in Notübernachtungen sind wohnungslose Menschen nach wie vor in Mehrbettzimmern untergebracht. Zwar gibt es Bemühung einzelner Kommunen, die Belegungssituation in den Unterbringungen zu entzerren, dieser Prozess ist aber bislang nicht flächendeckend in Gang gekommen. Eine Reduzierung der Belegungsdichte bedeutet dann häufig aber immer noch eine Belegung mit mindestens zwei Personen pro Zimmer.
In einzelnen Bundesländern ist ein Aufnahmestopp für stationäre Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe verhängt worden. Wohnungslosen Menschen bleibt nun häufig nur noch ein Unterkommen in den bereits zu dicht belegten kommunalen Notunterkünften.
Beratungsstellen müssen ihr Angebot zurückfahren und auf das Nötigste beschränken. Die Beratungskontakte können in der Regel nur telefonisch oder online erfolgen. Dies ist eine schwere Belastung für Menschen, „bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind“ (§ 67 SGB XII).
Die BAG Wohnungslosenhilfe e. V. (BAG W) fordert deshalb ein 10-Punkte-Sofortprogramm, um die dringendsten Probleme angehen zu können. Den 10-Punkte-Plan können Sie auf der Webseite der BAG W aufrufen.
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