Distanzunterricht und Testpflicht

Neue Corona-Regeln in Brandenburg haben erhebliche Konsequenzen

Distanzunterricht und Testpflicht

Drei verpackte Corona Tests. Ampullen in einem Pappständer
Test

Neue Corona-Regeln in Brandenburg haben erhebliche Konsequenzen

Die Brandenburger Landesregierung hat am Donnerstagabend erneut die 7. Eindämmungsverordnung in der Corona-Pandemie angepasst. Die Änderungen gelten ab kommenden Montag und haben teils erhebliche Auswirkungen auf den Schulbetrieb. Demnach werden Kinder und Jugendliche auf weiterführenden Schulen und Berufsschulen wieder wie bis Mitte März schon ausschließlich im Distanzunterricht betreut. Ausgenommen sind lediglich die Abschlussklassen, die in Präsenz unterrichtet werden.

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Für die Grundschulen im Land Brandenburg gilt ab kommender Woche, also ab 12.04., zunächst wie bisher auch der Wechsel-Unterricht, wobei die Eltern die Wahl haben, ob ihr Kind am Präsenzunterricht teilnimmt. Hinzu kommt eine weitere Maßnahme, die eine Woche später ab dem 19. April greift: Am Präsenzunterricht darf dann nur noch teilgenommen werden, wenn an 2 Tagen in der Woche ein tagesaktuelles negatives Schnelltestergebnis vorgelegt werden kann. Andernfalls darf die Schule nicht betreten werden. Die Testtage bestimmt die Schulleitung.

Besonders herausgefordert werden die Förderschüler*innen und ihre Sorgeberechtigten. Schulen mit dem sonderpädagogischem Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ müssen jetzt in den Wechselunterricht und unterliegen ab 19.04. ebenfalls der geschilderten Testpflicht. Alle anderen Förderschulen mit den Schwerpunkten „Lernen“, „körperliche und motorische Entwicklung“, „Sehen“ und „Hören“ sind ab dem 12. April ausschließlich im Distanzunterrichtsmodus. Noch ist nicht ganz klar, was dies für Auswirkungen auf die nachschulische Betreuung im Hort haben wird. Eine Situation, die für viele betroffene Eltern – gelinde gesagt – schwierig sein wird. Wir halten unsere Horte zunächst für die Förderschüler*innen offen, die bislang dieses Angebot genutzt haben.

Besonders wichtig ist außerdem folgendes: Wer ab dem 19.04. einen Schnelltest für sein Kind in Grund- oder Förderschule ablehnt, verliert gleichzeitig seinen Anspruch auf Hortbetreuung und hat auch keinen Anspruch auf Notbetreuung im Hort mehr, selbst wenn mindestens ein Elternteil einen systemrelevanten Beruf hat. So jedenfalls sieht es die nun zum dritten Mal aktualisierte 7. Eindämmungsverordnung vor.

Wir erwarten weitere Anpassungen schon in der nächsten Woche und informieren an dieser Stelle in gewohnter Weise.

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