Einwanderungsgesetz – Einwanderung nicht nur auf Erwerbstätigkeit beziehen
In den vergangenen Tagen legte das Bundesinnenministerium dem Kabinett ein Eckpunktepapier für ein Einwanderungsgesetz für qualifizierte Fachkräfte vor, das zunehmend in der Presse diskutiert wird. Einwanderung darf nicht nur auf Erwerbstätigkeit bezogen werden. Ein Einwanderungsgesetz sollte alle Lebensbereiche der zu uns kommenden Menschen in den Blick nehmen.
AWO Pressemitteilung
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