Elternbeiträge für Kita-Kinder werden auch im März erstattet
Frist bis 15. März
Elternbeiträge für Kita-Kinder werden auch im März erstattet
Frist bis 15. März
Auch für den laufenden Monat März können Elternbeiträge für die Betreuung der Kita-Kinder aufgrund der aktuellen 7. Corona-Eindämmungsverordnung gekürzt oder ganz erlassen werden. Hintergrund sei die weiterhin geltende Aufforderung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport, die Kinder möglichst nicht in die Einrichtungen zu bringen, sagte Sabine Frenkler, Geschäftsführerin der Kinder- und Jugendhilfe Potsdam gGmbH des AWO Bezirksverbandes Potsdam e.V.. Dies ist aber nur möglich, wenn den Einrichtungen dazu eine entsprechende monatliche Erklärung der Eltern vorliegt, dass der Betreuungsumfang freiwillig reduziert wird. Diese Erklärung, in welchem Umfang das Kind im März betreut werden soll, muss bis spätestens 15. März bei der Einrichtungsleitung der jeweiligen Kita vorliegen.
Der Einzug der Elternbeiträge für den Monat März wird zum 22.03.2021 erfolgen.
Sobald sich weitere Änderungen ergeben, werden wir an dieser Stelle informieren.
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