Entscheidung Oberverwaltungsgericht: Kita Pusteblume Hohen Neuendorf bleibt in Trägerschaft der AWO
Erleichterung in der AWO Kita "Pusteblume"
"Wir haben die vergangenen anderthalb Jahre gebangt, gehofft, geklagt und jetzt gewonnen" erklärt Angela Schweers, Vorstandsvorsitzende der Potsdamer Arbeiterwohlfahrt.
Entscheidung Oberverwaltungsgericht: Kita Pusteblume Hohen Neuendorf bleibt in Trägerschaft der AWO
Die Erleichterung in der AWO Kita "Pusteblume" in Hohen Neuendorf ist riesengroß. Das Oberverwaltungsgericht Berlin/Brandenburg hat am vergangenen Donnerstag (29.08.2019) entschieden, dass der Kindertagesstätte "das für den Betrieb notwendige Grundstück und Gebäude nicht von der Gemeinde entzogen werden darf". Damit bleibt die Kita in Trägerschaft der AWO Kinder- und Jugendhilfe Potsdam gGmbH, Tochtergesellschaft des AWO Bezirksverbandes Potsdam e.V..
Anderthalb Jahre geklagt
„Wir haben die vergangenen anderthalb Jahre gebangt, gehofft, geklagt und jetzt gewonnen“, erklärt Angela Schweers, Vorstandsvorsitzende der Potsdamer Arbeiterwohlfahrt. Gewonnen habe man aber nicht nur den Rechtsstreit. Vielmehr Erzieherinnen, die trotz ihrer ungewissen Zukunft den Kindern einen bildungsreichen und gut begleiteten Alltag gestaltet haben; Eltern die sich auf die Bindungsarbeit verlassen konnten und immer auch den Erziehern zur Seite standen und die Möglichkeit, eine Kita weiter zu betreiben nach einem fortschrittlichen Konzept, so die AWO-Chefin Schweers. Auch sie ist mehr als froh über die Entscheidung. Hätte das Oberverwaltungsgericht anders entschieden, wären die Folgen verheerend. Was hätte es bedeutet? „Die Gewissheit, dass das Betreiben einer Kita nicht vom Gesetz, sondern von Befindlichkeiten gesteuert wird“, sagt Angela Schweers. Und: „Dass Ausschreibungen als Allheilmittel gegen soziale Verbände eingesetzt werden – eine klare Verletzung des Subsidiaritätsprinzips.“
Die Entscheidung wurde mit Spannung erwartet
"Die Entscheidung wurde im ganzen Land Brandenburg mit Spannung erwartet", sagt Dr. Benjamin Grimm von Dombert Rechtsanwälte, der selbst Städte und Gemeinden bei der Erfüllung der übernommenen Gewährleistungsaufgabe für die Kindertagesbetreuung berät. „Jetzt herrscht Klarheit, dass freie Träger und Sitzgemeinden den steigenden Betreuungsbedarf nur kooperativ stemmen können", ergänzt Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Herrmann, der mehrere freie Träger in Finanzierungsstreitigkeiten vertritt.
Vertragskündigung spielt keine Rolle
Dombert Rechtsanwälte hatten in diesem Fall die AWO Kinder- und Jugendhilfe Potsdam vertreten, als die Stadt Hohen Neuendorf Mitte 2017 den Grundstücksnutzungsvertrag über die Heinersdorfer Straße 27 ohne weitere Begründung und ohne konkreten Anlass kündigte. Zunächst blieb die Klägerin mit ihrem Eilantrag, das Grundstück bis zur Klärung weiter nutzen zu dürfen, erfolglos. Das von Hohen Neuendorf betriebene Vergabeverfahren stand schon kurz vor dem Abschluss, andere Träger hatten sich bereits für das Grundstück offen interessiert - das löste bei den Eltern der dort betreuten Kinder und den Mitarbeitern Besorgnis und Unruhe aus. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte jedoch dann am vergangenen Donnerstag, dass die Trägerin einen gesetzlichen Anspruch auf Nutzung von Grundstück und Gebäude hat, den die Stadt mit dem derzeit überlassenen Grundstück zu erfüllen hat, zumal an der Erforderlichkeit der vollausgelasteten Kindertagesstätte keine Zweifel bestehen. Die Vertragskündigung spiele keine Rolle für den gesetzlichen Überlassungsanspruch, weil die Gemeinde aus keinem Gesichtspunkt befugt wäre, den Betrieb von Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft zu planen oder gar zu steuern. Dem stünden nicht nur die Interessen der freien Träger, sondern auch die Interessen der betroffenen Eltern und Kinder sowie deren Ansprüche auf Gewährleistung der Kindertagesbetreuung und deren Wunsch- und Wahlrecht entgegen, begründete das Oberverwaltungsgericht weiter.
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