Wie lässt sich das Recht auf Mitbestimmung für die Klient*innen in besonderen Wohnformen, Werkstätten oder Tagesstätten organisieren? Welche Möglichkeiten gibt es überhaupt und was gibt der Gesetzgeber eigentlich vor? Rund 50 Klient*innen und ihre Betreuer*innen nahmen am vergangenen Wochenende bei einer Fortbildung der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) der AWO Brandenburg in Kemlitz bei Dahme/Mark teil.
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Unter dem Motto „Mitmachen wirkt!“ ging es um die Themen Teilhabe, Mitbestimmung und Empowerment. Prof. Dr. Michael Komorek von der Evangelischen Hochschule in Berlin informierte zunächst über die rechtlichen Vorgaben der Mitbestimmung und wie diese in den Einrichtungen des AWO Kreisverbandes Fürstenwalde, des AWO Bezirksverbandes Potsdam e.V. und des AWO Regionalverbandes Brandenburg Süd umgesetzt werden könnten. Die Aufgabe der Mitbestimmungsgremien wie Bewohnerschaftsräte sei die Einforderung von Rechten und Sicherstellung der Mitsprache, sagte Komorek.
Ziel der zweitägigen Veranstaltung war es, ein Bewusstsein für aktive Mitbestimmung und Anregungen zur Umsetzung zu schaffen. In den anschließenden Diskussionen und Gruppenarbeiten wurde deutlich, dass jede Einrichtung Mitbestimmung praktiziert, es aber noch keine einheitliche Linie gibt. Künftig soll es in regelmäßigen Abständen solche verbandsübergreifende Treffen im Rahmen der LAG geben, um entsprechende Strukturen zu entwickeln.
Die LAG der AWO Brandenburg ist ein Zusammenschluss des AWO Bezirksverbands Potsdam, des AWO Regionalverbands Brandenburg Süd sowie der AWO Kreisverbände Eberswalde, Bernau und Fürstenwalde. Die LAG der AWO Brandenburg wurde im Herbst 2022 gebildet, steht allen weiteren AWO-Gliederungen offen und übernimmt die Spitzenverbandsaufgaben der Arbeiterwohlfahrt im Land Brandenburg.
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