Unvermindert beschweren sich Verbraucherinnen und Verbraucher über unerwünschte Telefonwerbung, teilt die Verbraucherzentrale Brandenburg heute in einer Pressemitteilung mit. Durch die derzeitigen Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der COVID19-Epidemie sind mehr Menschen zu Hause und telefonieren wieder häufiger. Worauf Verbraucher achten und wie sie sich verhalten sollten, erklärt die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB).
Das neueste unschlagbare Angebot auf dem Mobilfunkmarkt oder ein supergünstiger Stromtarif – Verbraucher erhalten solche und ähnliche Werbeanrufe, ohne dass sie diese überhaupt wollen. „Ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung ist Werbung am Telefon nicht erlaubt“, sagt Rechtsexpertin Michèle Scherer von der VZB. „Obwohl Telefonwerbung ohne Einwilligung nicht zulässig ist, können am Telefon geschlossenen Verträge wirksam sein“, warnt Scherer. So zum Beispiel Mobilfunk- oder Energieverträge. Trotzdem gibt es eine Möglichkeit, am Telefon geschlossene ungewünschte Verträge wieder los zu werden: „In aller Regel können Verbraucher telefonisch geschlossene Verträge mindestens 14 Tage lang widerrufen“, so Scherer. Entsprechende Musterbriefe hält die Verbraucherzentrale vor.
Um unerwünschte Telefonwerbung künftig zu vermeiden, sollten Verbraucher sehr behutsam mit ihrer Telefonnummer umgehen und diese nur dann angeben, wenn sie für die Vertragsabwicklung unbedingt nötig ist. Bei ungebetenen Anrufen empfiehlt die VZB Datum, Telefonnummer und beworbenes Produkt für spätere Beschwerden zu notieren. „Zudem raten wir, am Telefon grundsätzlich keinem Vertrag vorschnell zuzustimmen – legen Sie einfach auf, wenn Sie sich unter Druck gesetzt fühlen", so der Rechtsexperte.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat ihr telefonisches Angebot ausgeweitet. Telefonische Beratungstermine können am landesweiten Servicetelefon unter 0331 / 98 22 999 5 (montags bis freitags 9 - 18 Uhr) oder online vereinbart werden.
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