Zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen am heutigen 25. November setzen Akteur*innen in aller Welt jährlich ein Zeichen gegen Gewalt an Frauen. Der AWO Bundesverband bekräftigt zu diesem Anlass seine Forderung für einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für gewaltbetroffene Frauen und deren mitbetroffene Kinder. Das Hilfe- und Unterstützungssystem zum Schutz vor häuslicher Gewalt muss verpflichtend und auskömmlich finanziert werden, heißt es in einer Pressemitteilung zum Tage.
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„Sichere Zuflucht vor Gewalt muss für jede gewaltbetroffene Frau in Deutschland und Europa jederzeit möglich sein. Finanzierungslogiken von Ländern und Kommunen dürfen kein Hinderungsgrund sein, Frauen Schutz und Beratung in Frauenhäuser zu gewähren, die sie in der Krisensituation benötigen“, so Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbands. „Wir brauchen eine bundeseinheitliche Lösung ebenso wie eine ausreichende Anzahl von Plätzen in Schutzeinrichtungen für Frauen. Bund, Länder und Kommunen müssen sich hierzu noch in dieser Legislaturperiode einigen. Bundeseinheitliche Regelungen für den Gewaltschutz für Frauen können nicht länger verschoben werden“.
Verlässliche Basis für Schutz und Hilfe
Bund, Länder und Kommunen haben den Auftrag, über den bedarfsgerechten Ausbau und die adäquate finanzielle Absicherung der Arbeit von Frauenhäusern und entsprechenden ambulanten Hilfs- und Betreuungsmaßnahmen zu beraten. Der dafür eingerichtete Runde Tisch wird erst im Frühjahr 2021 über einen gemeinsamen Lösungsansatz bzw. gemeinsame Eckpunkte einer gesetzlichen Regelung beraten und beschließen. Die Zeit drängt, um noch in dieser Legislaturperiode eine verlässliche Basis für Schutz und Hilfe für gewaltbetroffene Frauen zu verabschieden.
Corona hat die Situation für Frauen verschärft
Wie die jüngst vorgestellte Kriminalstatistische Auswertung zur Partnerschaftsgewalt für das Jahr 2019 zeigt, ist die Gewalt in Partnerschaften auf einem hohen Niveau geblieben. In mehr als 80 % der Gewalttaten sind Frauen die Opfer von Bedrohung, Körperverletzung, Stalking und Sexualdelikten durch Ehemänner, Partner und Ex-Partner. 301 Frauen wurden 2019 in Partnerschaften Opfer von Mord- und Totschlagsversuchen. 117 von ihnen überlebten diese nicht. „In diesem Jahr hat die Corona-Krise die Situation für viele Frauen verschärft, wie Berichte aus Gewaltambulanzen über schwere Gewalt gegen Frauen zeigen. Jede Frau muss zu jeder Zeit die Möglichkeit haben, die Gewaltsituation verlassen zu können und Schutz und Hilfe zu erhalten“, so Wolfgang Stadler.
In der Regel seien Frauen und ihre mitbetroffenen Kinder diejenigen, die sich aktiv um Sicherheit und neue Lebensperspektiven bemühen müssen, kritisiert der Verband. Noch zu oft blieben die Gewalttäter unbehelligt. „Der Schutz vor Gewalt ist eine gesellschaftliche Aufgabe. Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen müssen flächendeckend vorhanden, niedrigschwellig zugänglich und erreichbar sein. Die Aufklärung über die Dynamik und Folgen von häuslicher Gewalt bei Richter*innen, Jugendämtern und einer breiten Öffentlichkeit muss noch stärker unterstützt werden“, so Stadler, „Neben den Angeboten für Frauen und Mädchen braucht es auch Beratungsangebote für Jungen und Männer, um sich mit Gewaltmustern und Hilfemöglichkeiten auseinanderzusetzen.“
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25.11.2020 08:47
Das EU-Parlament hat in einer Resolution die Mitgliedsstaaten aufgefordert, bis 2030 die Obdachlosigkeit zu überwinden. Geschützte Orte, keine Räumungen, bezahlbarer Wohnraum ...
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