Das Jobcenter muss die Kosten für Computer und Zubehör in Höhe von 500 Euro für eine Schülerin übernehmen, deren Familie von Grundsicherung lebt. Dies entschied jetzt das Landessozialgericht von Thüringen und hob damit gleichzeitig die ablehnenden Bescheide des Jobcenters und Sozialgerichts in Nordhausen auf. Die Mutter einer Achtklässlerin hatte die Kostenübernahme für einen internetfähigen PC beantragt, damit sich das Mädchen in die thüringische Schulcloud wählen könne. Eine solche Anschaffung sei durch den Regelbedarf nicht gedeckt, begründete die Mutter ihr Anliegen. Dem schloss sich das Gericht an und fordert nun das Jobcenter auf, den Computer für das Homeschooling zu bezahlen.
Psychologische Sprechstunde für AWO Mitarbeiter*innen
18.01.2021 12:49
Wer in diesen Zeiten Sorgen oder Angst hat, in eine persönliche Krise zu rutschen, kann als AWO Mitarbeiterin oder Mitarbeiter eine psychologische Sprechstunde per Telefon oder ...
"Damit das Leben einen Inhalt bekommt", plane der AWO Bezirksverband Potsdam e.V. nun Angebote für die Menschen in der Wohnungslosenunterkunft am Potsdamer Lerchensteig. Das ...