1. Grundlegende finanzielle Absicherung von Kindern
Die Vielfalt an monetären Leistungen für Kinder und ihre Familien gleicht einem Dschungel, den selbst Expert*innen nur schwer durchschauen. Viele Leistungen kommen nicht in ausreichendem Maß bei den Familien an, die diese besonders benötigen. Es fehlt an einer konsistenten Gesamtstrategie, die insbesondere die Lebensumstände gerade von Kindern und deren Familien, die überschuldet sind, realitätsgerecht in den Blick nimmt. Hier wäre an erster Stelle zu nennen eine realitätsgerechte Ermittlung und Bestimmung des Existenzminimums, das Grundlage für viele familien- und sozialpolitische Leistungen wie bspw. den Mindestunterhalt und den Regelsatz für Kinder und Jugendliche im SGB II und SGB XII ist. Finanzielle Hilfen und Regelungen müssen transparent, nachvollziehbar und öffentlich bekannt sein.
2. Finanzielle Allgemeinbildung von klein auf
In einer auf Konsum ausgerichteten Welt muss der Umgang mit Geld, Handy und Internet gelernt werden. Kinder und Jugendliche brauchen die dafür erforderliche Medien- und Finanzkompetenz. Prävention und die Vermittlung finanzieller Kompetenzen benötigen eine strukturelle Verankerung in allen Bereichen, über die Kinder, Jugendliche und Familien erreicht werden können. Sie muss in allen Lebensbereichen und für alle Bevölkerungsgruppen implementiert werden. Finanzielle Allgemeinbildung muss im Kindergarten beginnen und sich in Schule, Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Jugendberufsagenturen und Familienbildung fortsetzen. Geeignete Angebote zum Erwerb von Finanzkompetenz sind hier erforderlich, die unabhängig von Anbietern und objektiv das nötige Wissen vermitteln.
3. Schuldenfreiheit bei erreichen der Volljährigkeit
Zur gängigen Praxis der Jobcenter gehört es, Rückforderungsbescheide gegen jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft zu erlassen. Dies trifft auch die minderjährigen Kinder der Leistungsberechtigten, welche somit häufig bereits Jahre vor Eintritt der Volljährigkeit verschuldet sind. Bei Eintritt der Volljährigkeit muss das Jobcenter bzw. der regionale Inkassoservice jedoch die Mittellosigkeit des jungen Erwachsenen nicht von Amts wegen berücksichtigen, sondern nur, wenn er bzw. sie sich darauf beruft. Oft fehlt diese Kenntnis. Weder kennen die jungen Schuldner*innen die Einrede, noch wissen sie, dass sie diese ausdrücklich geltend machen müssen. Die Praxis hat gezeigt, dass dieses Vorgehen realitätsfern ist. Daher spricht sich die AG SBV dafür aus, dass Kinder nicht erst mit Erreichen der Volljährigkeit - unter Berufung auf § 1629a BGB - schuldenfrei werden dürfen, sondern sich im Sozialrecht gar nicht verschulden können sollten.
4. Gleichklang von Sozialrecht und Zwangsvollstreckungsrecht
Patchwork-Familien benötigen zwangsvollstreckungsrechtlich den gleichen Schutz wie KernFamilien, da sie sich faktisch in ihren wirtschaftlichen Bedürfnissen nicht unterscheiden. Die Partnerkindereinstandspflicht im SGB II, die die Anrechnung des Partnereinkommens auf den Lebensunterhaltsbedarf der nicht leiblichen Kinder in der Bedarfsgemeinschaft regelt, ist abzuschaffen. Bis dahin ist die Verpflichtung zum faktischen Unterhalt aufgrund der sozialrechtlichen Einstandspflicht und der gesetzlich geschuldete Unterhalt vollstreckungsrechtlich gleichzusetzen.
5. Recht auf Schuldnerberatung für alle
In der Beratung wird oft deutlich, dass auch die Kinder negativ von der Überschuldungssituation betroffen sind. Dabei werden häufig Problemlagen in Bezug auf Kinder im Haushalt deutlich. Diese können bei Kindern je nach Altersstufe unterschiedlich sein. Die Probleme, die für die Kinder entstehen, müssen in der Beratung Beachtung finden. Hier muss bspw. über zusätzlich zu beantragende Leistungen für Kinder und über regionale Förderangebote informiert werden. Hilfreich sind Hinweise auf ärztliche Vorsorgeuntersuchungen oder zu Kooperationsprojekten mit Kitas, Schulen und Familienzentren. Um Kinder von Schuldner*innen gezielt unterstützen zu können und um zu vermeiden, dass diese unter der Überschuldung ihrer Eltern leiden, braucht es einen Rechtsanspruch auf Schuldnerberatung für alle Hilfesuchenden im SGB XII.
Unsere Schuldnerberatungen in Potsdam Mittelmark und Havelland stehen Ihnen in Zeiten mit finanziellen Sorgen jederzeit zur Verfügung. Wir sind Ihnen behilflich bei der Aufstellung der Forderungen, überprüfen gemeinsam mit Ihnen die Richtigkeit der Forderungen, zeigen Ihnen Lösungswege auf und gehen gemeinsam mit Ihnen durch diese Zeit.