Mehr Treffs und Unterkünfte gefordert

AWO Potsdam zum heutigen "Tag der Wohnungslosen"

Mehr Treffs und Unterkünfte gefordert

Hellblauer Hintergrund. Text: 1 + 9 - 1 Ziel. 9 Forderungen.
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AWO Potsdam zum heutigen "Tag der Wohnungslosen"

Wenn schon kein sozialer Wohnungsbau, dann wenigstens mehr Treffs und Unterkünfte

Rein in die gute Stube: Gegen Kälte und Hunger hilft der Ausbau zentraler Treffs oder die Schaffung bedarfsgerechter und gut zu erreichender Unterkünfte.  Dies ist ein Teil der Maßnahmen, die der AWO Bezirksverband Potsdam e.V  zur Linderung der Folgen von Obdachlosigkeit im Ergebnis seiner langjährigen Arbeit in der Wohnungslosenhilfe fordert.
Den heutigen bundesweiten „Tag der Wohnungslosen“  nimmt die Potsdamer AWO deshalb zum Anlass, erneut auf das  2019 zu  „100 Jahre Arbeiterwohlfahrt“ entwickelte Programm: 1 Ziel – nämlich eine sozial gerechte Gesellschaft – und  9 Forderungen zur Zielerreichung, kurz: 1+9, hinzuweisen. Darin wurde unter anderem „Wohnungslosigkeit verhindern“ gefordert. Dazu gehören für uns auch  aussagekräftige Statistiken über die tatsächliche Anzahl Wohnungsloser als Planungsgrundlage, Zugang zu guter medizinischer Versorgung und ein Beheimatungskonzept für Obdachlose, die auf dauerhafte Betreuung angewiesen sind.

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Jedes Jahr am 11. September wird in Deutschland der „Tag der Wohnungslosen“ begangen. Dieser Aktionstag gilt den etwa 292.000 Menschen, die nach Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe derzeit wohnungslos sind.

 

Extra Wohnprojekte für Familien und Frauen

Die Potsdamer Arbeiterwohlfahrt bietet ambulante Wohn- und Eingliederungshilfe an und zählt u.a. ein Obdachlosenheim sowie ein Familienhaus und neu das Projekt „Frauenwohnen“ zu ihren Einrichtungen.

Um Wohnungslosigkeit zu verhindern, "brauchen wir dringend eine Neuauflage und den Ausbau sozialer Wohnungsbau-Programme",betont die Vorstandsvorsitzende des AWO Bezirksverband Potsdam e.V.. Denn nicht nur in Potsdam, sondern auch in Potsdam-Mittelmark und weiteren Regionen Brandenburgs mangele es zunehmend an bezahlbarem Wohnraum.

Laut der offiziellen Definition der Bundesarbeitsgemeinschaft für Wohnungslosenhilfe in Deutschland sind Menschen wohnungslos, wenn sie über keinen mietvertraglich abgesicherten Wohnraum verfügen und auf ordnungs- oder sozialrechtlicher Grundlage in eine kommunale Wohnung oder in ein Heim der Wohnungslosenhilfe eingewiesen werden. Darüber hinaus besteht Wohnungslosigkeit auch, wenn die Betroffenen in einer Notunterkunft oder als Selbstzahler in einer Billigpension leben.

Die CORONA-Krise bedeutet für wohnungslose Menschen eine dramatische Verschlechterung ihrer ohnehin bereits prekären Lebenslage. Wir erwarten klare Signale von der Politik auf allen Ebenen zur Verbesserung der Situation der Betroffenen, die allzu oft aus dem Blickfeld geraten. Hinter jedem Wohnungsnotfall steckt ein konkreter Mensch mit einem persönlichen Schicksal. Wie sozial ein Staat organisiert ist, sieht man daran, wie er mit seinen Schwächsten umgeht. Im Bereich der Wohnungslosenhilfe gibt es nach wie vor noch großen Handlungsbedarf.

 

Ambulante Wohn- und Eingliederungshilfe
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