Worum geht es?
Gespräche mit der Beraterin können helfen, die eigenen Wünsche für die letzte Lebensphase auszusprechen und aufzuschreiben – für den Fall, dass man aufgrund Krankheit und Schwäche nicht mehr selbst über Behandlungen entscheiden kann. Das Aufschreiben der genauen Vorstellungen soll dafür sorgen, die eigenen Wünsche auch dann durchzusetzen, wenn man sie selbst nicht mehr aussprechen kann.
Wer kann sich beraten lassen?
Das Beratungsangebot besteht für alle Bewohnerinnen und Bewohner des Seniorenzentrums. Dringende Gespräche haben Vorrang.
Wie läuft eine Beratung ab?
Zunächst findet ein Gespräch zur Information über das Angebot und zum gegenseitigen Kennenlernen statt. Bewohnerinnen und Bewohner entscheiden, ob sie das Beratungsangebot nutzen wollen. Wertvorstellungen und Wünsche können ausführlich diskutiert werden. Es gibt kein Zeitlimit, es können so viele Gespräche stattfinden wie nötig. Angehörige und Bezugspersonen werden nach Wunsch einbezogen. Fallbesprechungen mit dem Pflegeteam und Ärzten können genutzt werden. Erst am Ende des Beratungsprozesses entscheiden die Bewohnerin / der Bewohner darüber, ob z.B. eine Patientenverfügung erstellt werden soll.
Um welche Wünsche geht es? Was wird aufgeschrieben?
Es können Festlegungen für die medizinische und pflegerische Versorgung, zur Begleitung bei schwerer Krankheit und für den Sterbeprozess getroffen werden. Sofern noch nicht vorhanden, kann z.B. eine Vollmacht verfasst und eine Patientenverfügung erstellt oder aktualisiert werden.