Neue Corona-Regeln: Kinder dürfen wieder Fußball kicken

Seit heute gelten in Brandenburg die neuen Regeln zur Eindämmung des Corona-Virus. Baumärkte dürfen öffnen, Geschäfte zumindest bei vorheriger Terminvereinbarung ebenfalls. Ansonsten bleiben Hotels, die Gastronomie, Theater und Kinos weiterhin geschlossen. Eine Lockerung der bestehenden Regelungen ist aber öffentlich kaum diskutiert worden – dabei ist sie uns besonders wichtig: Kinder können wieder zusammen Sport machen.

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Der aktuellen Corona-Eindämmungsverordnung zufolge dürfen grundsätzlich „dokumentierte Gruppen mit bis zu 10 Teilnehmer*innen im Außenbereich kontaktfreien Sport betreiben. Umkleide- und Sanitärräume dürfen nicht genutzt werden. Handelt es sich dagegen um Kinder unter 14 Jahren, dürfen diese in Gruppen von bis zu 20 Personen (Betreuer/Trainer zählen nicht mit) gemeinsam auf den Platz - allerdings auch nur draußen. Dafür gibt es keine Beschränkung auf kontaktfreien Sport. Auch die Umkleide- und Sanitärräume dürfen genutzt werden. Selbst mehrere Gruppen gleichzeitig auf einer Sportanlage sind erlaubt, wenn mindestens 800 Quadratmeter pro Gruppe zur Verfügung stehen.

Das bedeutet, dass sich Kinder und Jugendliche endlich wieder auf dem Bolzplatz zum Fußball spielen treffen oder anderen Sportarten nachgehen können. Die vergangenen Monate waren gerade für Kinder besonders schwer, da sie zu Hause lernen mussten und kein Trainingsbetrieb stattfand. Mehrere Studien hatten im Februar vor den Folgen gewarnt. So ergab eine Untersuchung, dass fast jedes dritte Kind in der Corona-Pandemie psychische Auffälligkeiten zeigt. Dazu zählen unter anderem Sorgen und Ängste, aber auch Symptome einer Depression und psychosomatische Folgen des Lockdowns.

Besonders für Kinder und Jugendliche aus armen Familien ist es wichtig, mit Gleichaltrigen zusammenzukommen und einmal gemeinsam „Dampf abzulassen“, etwa beim Fußball spielen. Gleiches gilt für Geflüchtete. Wohlfahrtsverbände fordern seit längerem, dass diese Kinder stärker unterstützt werden müssen. Konzepte dazu liegen vor. Wir beraten gern.

Siebte SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung
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