Neue Eindämmungsverordnung ab dem 25.05.2020 für die Kinderbetreuung

Seit gestern ist die neue Eindämmungsverordnung ab dem 25. Mai 2020 für die Kinderbetreuung angekündigt worden. Unsere Informationen zur Ausführung an Sie zum jetzigen Stand (20. Mai 2020, 10:00 Uhr):

Es gibt jetzt eine Struktur:

  1. Notbetreuung
  2. Erweiterte Notbetreuung
  3. Eingeschränkter Regelbetrieb
  4. Regelbetrieb

Für alle diese Formen der Betreuung liegen in unseren AWO- Einrichtungen Konzepte vor, die von unseren Einrichtungsleitungen und deren Teams erarbeitet wurden. Welche dieser Betreuungsformen in welchem Gebiet bzw. in welcher Kommune durchgeführt wird, bestimmen die Landkreise und kreisfreien Städte. Diese Allgemeinverfügungen haben wir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht. Wir werden über den Coronanaticker und über Facebook hierzu aktuell informieren.

Die Geduld, die Sie als  Eltern in dieser Lage aufbringen, ist ein hohes Gut. Wir sind bemüht, sofort wenn verwertbare Informationen und Regelungen veröffentlicht werden, diese in die Tat umzusetzen. Das beansprucht dann eine professionelle Genauigkeit, für die es wiederum etwas Zeit braucht.

Zur Zeit liegen die Entscheidungen der Landkreise und kreisfreien Städte noch nicht vor, wir rechnen im Laufe des Tages damit und werden Sie aktuell informieren.

In der Anlage finden Sie die Pressemitteilung des Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.

 


Minuten Lesezeit

© 1990 - 2025 Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Potsdam e. V.
 
Jobportal
Mutige Mutmacher*innen gesucht!

Komm zu den mutigen Mutmacher*innen.