Alle Angebote der Kindertagesbetreuung - dazu zählen Krippe, Kindergarten, Hort, Kindertagespflege und sonstige Kindertagesbetreuungsangebote - bleiben bis zum 04. Januar 2021 geöffnet. Dies teilt das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) in einem Schreiben vom gestrigen Freitag an u.a. Träger von Kindertagesstätten mit.
Ab 04. Januar kommenden Jahres gelten dann neue Regelungen zur Eindämmung des Corona-Virus. Bis auf die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen werden alle in Distanz unterrichtet. Somit entfalle ab diesem Zeitpunkt auch eine reguläre Hortbetreuung für die 1. bis 4. Klassen. Nur für anspruchsberechtigte Kinder, deren Sorgeberechtigte beispielsweise in systemrelevanten Berufen arbeiten, ist eine Notbetreuung eingerichtet. Die Krippen, Kindergärten und weitere vorschulische Betreuungsangebote blieben laut MBJS auch im Januar weiter geöffnet.
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