Ein Referentenentwurf zum Schuldnerberatungsdienstegesetz (SchuBerDG) wurde an den Bundesrat übersandt und führt bei den Schuldnerberatungsstellen zu großer Sorge. Die Beratungsstellen würden damit unter anderem überlastet und geschwächt, warnt die Landesarbeitsgemeinschaft Schuldner- und Insolvenzberatung e.V..
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Der vom Bundeskabinett beschlossene Regierungsentwurf (RegE) zum Schuldnerberatungsdienstegesetz (SchuBerDG) wurde an den Bundesrat übersandt und führt bei den Schuldnerberatungsstellen zu großer Sorge. In der Verbändeanhörung zum Referentenentwurf wurden zahlreiche Argumente und alternative Vorschläge vorgetragen – von Seiten der Schuldnerberatungen, der Insolvenzverwaltungen und selbst der Gläubiger –, die in wesentlichen Punkten jedoch zu keinen Änderungen im Regierungsentwurf führten. Aus diesem Grund und im Sinne der Schuldnerberater*innen im Land BRB ist es zwingend notwendig, dass der Entwurf im Gesetzgebungsverfahren grundlegende Änderungen erfährt.
Eine Überarbeitung erscheint aus Sicht der Länder dringend geboten, denn die Länder und Kommunen erhalten vom Bund zusätzliche Aufgaben mit dem neuen Schuldnerberatungsdienstegesetz zugewiesen. Die Frage der Finanzierung und Ausgestaltung bleibt aber völlig unbeantwortet. In der Gesetzesbegründung werden „Schuldnerberatungsdienste“ dem „bereits etablierten Ansatz der Schuldnerberatung“ gleichgesetzt, was aber „keine neue Kategorie bzw. kein neues Angebot begründet“. Hier wird übersehen, dass Schuldnerberatung bisher nur im SGB II und SGB XII klar geregelt ist. Der Aufgabenkreis wird durch das Gesetz deutlich erweitert; ebenso die Zuständigkeit auf Landesebene. Zudem werden den Ländern neue Berichtspflichten auferlegt, obwohl die notwendigen Zahlen weitgehend der Bundesstatistik entnommen werden könnten.
Aus Sicht der Landesarbeitsgemeinschaft Schuldner- und Insolvenzberatung Brandenburg e.V. (LAG SIB) fehlen im Gesetzentwurf zentrale Elemente für die wirksame Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie. Es werden nicht nur Klagen riskiert, sondern auch Verbraucherinnen und Verbraucher um ihre Rechte gebracht und etablierte Beratungsstellen überlastet und geschwächt werden. Der AWO Bezirksverband Potsdam e.V. ist Mitglied der LAG SIB. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Stellungnahmen der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB) und der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände, die beim BMJV öffentlich zugänglich sind.
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