Ab dem 04. Januar 2021 ist eine Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der 1. bis 4. Klasse im Hort möglich. Darüber informierte heute die Landeshauptstadt Potsdam. Die Notbetreuung erfolgt auf Antrag. Anspruchsberechtigt sind demnach Sorgeberechtigte in systemrelevanten Berufen, die ihre Kinder nicht anderweitig betreuen lassen können sowie Kinder, die aus Gründen der Wahrung des Kinderwohls zu betreuen sind.
Arme Kinder in der Corona-Krise nicht länger übersehen!
17.12.2020 14:12
Bereits während des ersten Lockdowns im April hat das "Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V." darauf hingewiesen, dass besonders Kinder aus armen Familien unter ...
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