Notbetreuung im Hort ab Januar

Ab dem 04. Januar 2021 ist eine Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der 1. bis 4. Klasse im Hort möglich. Darüber informierte heute die Landeshauptstadt Potsdam. Die Notbetreuung erfolgt auf Antrag. Anspruchsberechtigt sind demnach Sorgeberechtigte in systemrelevanten Berufen, die ihre Kinder nicht anderweitig betreuen lassen können sowie Kinder, die aus Gründen der Wahrung des Kinderwohls zu betreuen sind.


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