seit gestern wurde über die Medien bereits über die Bedingungen für den Anspruch auf Notfallbetreuung in Kitas und Horte informiert.
Leider liegt für das Land Brandenburg noch keine gültige Durchführungsverordnung vor. Sobald diese veröffentlicht ist, informieren wir Sie an dieser Stelle. Wir bitten deshalb - auch wenn es schwer fällt - um ein wenig Geduld. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat in einem ersten Schreiben an die Eltern darum gebeten zunächst das Angebot auf Kindertagesbetreuung nicht in Anspruch zu nehmen. Das Schreiben ist im Anhang zum Herunterladen.
Für Sie als Information: unsere Kitas und Horte sind z.zt. geöffnet.
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