Potsdam: Betreuungsanspruch für Alleinerziehende

Alleinerziehende Potsdamerinnen und Potsdamer können ihre Kinder ab heute in die Notbetreuung der Kindertagesstätten bringen, wenn sie privat keine andere Betreuung organisieren können. Darüber informierte noch gestern Abend die Landeshauptstadt Potsdam. Wer allein sorgeberechtigt ist, muss dazu einen Antrag in der Stadtverwaltung stellen. Dieser gestellte Antrag müsse bei Beginn der Betreuung des Kindes in der Kita vorgelegt werden, falls noch kein Bescheid erlassen worden sei, teilt die Stadt mit. Der entsprechende Bescheid müsse dann aber nachgereicht werden.

Bereits Ende vergangenen Jahres hatte die Potsdamer Stadtverwaltung aufgrund der hohen Infektionszahlen beschlossen, die Betreuung in den Kindertagesstätten auf Notbetrieb umzustellen. Diese Notbetreuung wird jetzt fortgesetzt. Neu aufgenommen wurde nun der Anspruch auf Notbetreuung für Alleinerziehende.


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Informationen zur Kita-Notbetreuung in Potsdam
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