Präsenzpflicht oder Wahlmöglichkeit?

Wichtige Frage zur Testpflicht in den Schulen ab nächster Woche

Präsenzpflicht oder Wahlmöglichkeit?

Schultafel. Kreidefach. Mit vielen Kreidestücken und verschiedenen Farben: Grün, Gelb, Blau, Weiß, Rot.
Schule

Wichtige Frage zur Testpflicht in den Schulen ab nächster Woche

Die geänderte Eindämmungsverordnung sieht ab 19.04.2021 ein Betretungsverbot von Schulen für alle Personen vor, die kein tagaktuelles negatives Schnelltestergebnis vorweisen können. Das betrifft die Abschlussklassen an weiterführenden und beruflichen Schulen sowie die Grundschulen. Speziell für die Schülerinnen und Schüler an Grundschulen soll an 2 Tagen in der Woche durch die Schule eine Selbsttestmöglichkeit geschaffen werden. Idealerweise werden die Selbsttests zu Hause durchgeführt und das Ergebnis der Schule am Morgen mitgeteilt. Aber auch in den Grundschulen selbst soll es Möglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler geben, Selbsttests unter Aufsicht durchzuführen. Für die Durchführung der Selbsttests (besonders für den letzteren Fall) sind noch nicht alle offenen Fragen der Sorgeberechtigten, Lehrkräfte sowie der Schülerinnen und Schüler geklärt. Wir hoffen sehr, dass dies bis zum Montag noch gelingt.


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Nach unserem Verständnis liegt die Entscheidung darüber, ob minderjährige Schüler einen Selbsttest durchführen, bei den Sorgeberechtigten. Entscheiden sie sich aus welchen Gründen auch immer gegen einen Selbsttest oder wollen einfach nicht, dass ihre Kinder am Präsenzunterricht teilnehmen, bleibt das Kind zu Hause und hat auch keinen Anspruch auf eine nachschulische Betreuung im Hort. Die Grundschule unterrichtet diese Kinder aber weiter im Rahmen des Distanzunterrichts. Das entspricht der bislang praktizierten Wahlmöglichkeit für die Sorgeberechtigten, die ihre Kinder nicht am Präsenzunterricht teilnehmen lassen möchten.

Nun hat das Bildungsministerium aber auf Nachfrage klargestellt, dass es diese Wahlmöglichkeit nicht mehr sieht. Für die Zeiträume, wo in der Grundschule Präsenzunterricht angeboten wird, soll auch eine Präsenzpflicht für die Kinder und damit eine Schulpflicht bestehen. Sorgeberechtigte, die sich gegen die Teilnahme ihres Kindes am Präsenzunterricht entscheiden oder die es nicht wünschen, dass ihr Kind einen Selbsttest durchführt, würden dann gegen die gesetzliche Schulpflicht verstoßen und müssten mit Sanktionen bis hin zu Bußgeldern rechnen. Es könnten sogar die Ordnungsbehörden eingeschaltet werden, die die Kinder dann zwangsweise von ihrem Zuhause in die Grundschule bringen müssten. Nicht dran zu denken, dass wegen der Vorgaben aus der Eindämmungsverordnung diese Kinder dann theoretisch sogar zwangsweise getestet werden müssten, um die Schulpflicht im Präsenzunterricht erfüllen zu können. Das alles kann so nicht gewollt sein.

Wir werden deshalb an unserer Grundschule wie bislang allen Kindern die Möglichkeit des Distanzunterrichts auch dann anbieten, wenn sich die Sorgeberechtigten gegen die Teilnahme ihrer Kinder am Präsenzunterricht entscheiden oder nicht möchten, dass ihre Kinder Selbsttests durchführen. Eine entsprechende Klarstellung des zuständigen Bildungsministeriums für die  Grundschulen im Land Brandenburg würde den Sorgeberechtigten und den Verantwortlichen im Schulbetrieb die notwendige Handlungssicherheit geben.  

 

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