Schnelltests für die Wohnungslosenhilfe

Ab sofort können Wohnungslose anlasslos einen Corona-Schnelltest machen. Diese vorbeugende Maßnahme für Menschen ohne eigene Wohnung hat die Arbeitsgemeinschaft der Wohnungslosenhilfe, in der auch die Wohlfahrtsverbände mitwirken, jetzt durchgesetzt. In der Test-Verordnung der Bundesregierung war bislang diese Personengruppe bei der Auflistung der Schnelltest-Berechtigten nicht berücksichtigt worden.

Häufig aber sind wohnungslose Menschen aufgrund ihrer Lebenssituation gesundheitlich geschwächt oder chronisch krank. Die Möglichkeit der Schnell-Testung ist deshalb ein erster Schritt der Fürsorge. Darüber hinaus sollten bei den nun angelaufenen Impfungen gegen Covid-19 die Obdachlosen auch zu den priorisierten Impfgruppen gehören, die schnell diesen Schutz erhalten, fordert der AWO Bezirksverband Potsdam e.V. Die Potsdamer Arbeiterwohlfahrt betreibt mehrere Einrichtungen für wohnungslose Menschen sowie die Ambulante Wohnungs- und Eingliederungshilfe. Dort werde jetzt die erweiterte Test-Verordnung zügig umgesetzt, erklärt André Saborowski vom AWO-Vorstand.   


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