Die AWO Beratungsstelle für Überschuldete begrüßt den Entwurf eines Gesetzes zur insolvenzrechtlichen Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie, den die Bundesfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen vor wenigen Tagen eingebracht hat. Mit Einführung des Gesetzes soll die Verkürzung des Insolvenzverfahrens sofort auf 3 Jahre ab dem 2. Quartal 2020 umgesetzt werden. Bislang gelte das Abschmilzprinzip, aktueller Stand 5 Jahre und 3 Monate. (monatliche Verkürzung von 6 Jahren seit dem 17.07.2019 auf 3 Jahre – Umsetzung der 3 Jahre ab 17.07.2023), erklärt Aline Liebenow, Leiterin der Schuldnerberatung beim AWO Bezirksverband Potsdam e.V..
Im Weiteren soll der Einsatz digitaler Hilfsmittel (z.B.Videokonferenzen bei Gläubigerversammlungen) befristet bis zum 30.06.2021 zugelassen werden. Damit werde sichergestellt, dass die Versammlungen - trotz Corona-bedingter Einschränkungen - tagen könnten und somit handlungsfähig blieben. Neben den Einsparungen bei den Landeshaushalten, beschleunige der Gesetzgeber durch die Gesetzesänderung nicht nur die schnelle wirtschaftliche Erholung, sondern auch die Wiederaufnahme der wirtschaftlichen Tätigkeit, so Aline Liebenow.
Damit jeder und jede im Notfall alle wichtigen persönlichen Daten und Informationen dabei hat, hat die Landeshauptstadt Potsdam jetzt einen Notfallzettel Covid-19 zum Downloaden ...
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