„Es braucht daher zum einen eine bundesweite Aufklärungskampagne über die Nachteile solcher Vergabeverfahren, zum anderen sollte sich der Bundesgesetzgeber mit diesem Thema befassen und eine Bereichsausnahme für soziale Dienstleistungen schaffen“, fordert Zeis. Diese Ausnahmen lasse das EU-Vergaberecht auch ausdrücklich zu. Soziale Dienstleistungen hätten eben besondere Merkmale, die sie auf einem Quasi-Markt anböten. „Es geht hier nicht um Produkte, die produziert werden und skalierbar sind. Es geht um die Beratung und Begleitung von Menschen im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge, es geht um Menschen, die aus vielfältigen Gründen Hilfe und Unterstützung benötigen, sei es aufgrund von problematischen Konsum- und Verhaltensweisen, Überschuldung, psychischen Erkrankungen, Flucht oder anderen Belastungen“, so Zeis.
In einer Umfrage für die Masterarbeit unter Suchtberatungsstellen zeigte sich, dass mit öffentlichen Ausschreibungen vor allem ein hoher Aufwand an Zeit und Kosten sowie Preisdumping und die Auflösung von gewachsenen Netzwerken verbunden ist.