Unter der Existenzgrenze?

Rechtsgutachten bezeichnet geringe Erhöhung der Grundsicherung als verfassungswidrig

Unter der Existenzgrenze?

Rechtsgutachten bezeichnet geringe Erhöhung der Grundsicherung als verfassungswidrig

Um gerade einmal drei Euro soll die Grundsicherung für HartzIV-Empfänger ab dem kommenden Jahr steigen. Und zugleich ziehen die Preise seit Monaten deutlich an. Die Inflation von zuletzt rund 4 Prozent frisst die ohnehin marginale Erhöhung auf – und verringert sogar die Kaufkraft für die Menschen, die jeden Cent zweimal umdrehen müssen. Ein vom Paritätischen Wohlfahrtsverband in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten sieht darin sogar eine Verfassungswidrigkeit.

In dem Gutachten wird kritisiert, dass die Regelbedarfe bereits an der untersten Grenze dessen liegen, was verfassungsrechtlich gefordert ist. Die niedrige Anpassung der Sätze zum Januar in Verbindung mit der anziehenden Inflation läute nun eine "neue Stufe der Unterschreitung des menschenwürdigen Existenzminimums" ein, heißt es darin.

Das muss ein Ende haben. Der AWO Bezirksverband Potsdam e.V. fordert daher in seinem Programm „1 plus9“ – ein Ziel, neun Forderungen für eine sozial gerechte Gesellschaft unter anderem die Einführung einer Kindergrundsicherung, um die Chancencengleichheit zu erhöhen. Kinderarmut ist nicht akzeptabel.

Mehr Informationen zum Urteil bei ntv.

 

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