Wahlrechtsausschlüsse von Menschen mit Behinderungen endlich beendet

Gestern veröffentlichte das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung zu seinem Urteil, nach dem die Wahlrechtsausschlüsse für Menschen mit Betreuung in allen Angelegenheiten und für Menschen, die schuldunfähig eine rechtswidrige Tat begangen und in einer Psychiatrie untergebracht sind, verfassungswidrig und nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

AWO Pressemitteilung

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