Was bedeutet Notbetreuung in Kitas und Hort?

Info-Schreiben für Eltern und Sorgeberechtigte

Was bedeutet Notbetreuung in Kitas und Hort?

Info-Schreiben für Eltern und Sorgeberechtigte

Was passiert, wenn eine Betreuung aller Kinder in einer Kita oder einem Hort im Rahmen der üblichen Öffnungszeiten nicht mehr möglich ist, weil aufgrund des Infektionsgeschehens zu wenig Erzieher*innen arbeiten können? Diese Frage stellen sich viele Eltern und natürlich auch wir als Träger der Kindertageseinrichtungen.

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Denn bereits seit einigen Wochen können Mitarbeiter*innen häufig wegen Erkrankungen oder Quarantäne nicht tätig sein. In vielen Einrichtungen wird deshalb mit den Kita-Ausschüssen beraten, welche Maßnahmen ergriffen werden, damit in der Kita so lange und so viele Kinder wie möglich betreut werden können. Dabei gehen wir schrittweise nach unserer Checkliste „Maßnahmen bei Personalausfall – Pandemie“ vor.

Auch das Land Brandenburg will auf diese Situation reagieren und hat in der Vierten Änderung der Zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (EindV) vom 01.02.2022 Regeln für eine Notbetreuung von Kindern aufgestellt. Danach können Eltern bei den zuständigen Kommunen im Falle einer Einschränkung der Betreuung ihrer Kinder einen Antrag auf Notbetreuung stellen. Dies soll aber ausdrücklich erst dann möglich sein, wenn eine Einschränkung auch wirklich eingetreten ist. Das wiederum ist leider nicht absehbar. Woher sollen wir als Träger wissen, wann, in welcher Anzahl und Dauer weitere Infektionen unter den Beschäftigten auftreten werden oder wann die Mitarbeiter*innen wieder zur Verfügung stehen? Und was machen Eltern in der Zeit, wo die Kommune über ihren Notbetreuungsantrag entscheidet?

Deshalb modifizieren wir für uns das Verfahren, um einerseits solange wie möglich eine Betreuung aller Kinder zu gewährleisten und andererseits den Eltern für den Fall der Einschränkung der Betreuungsmöglichkeiten sofort und unmittelbar helfen zu können:

  1. Wir ermitteln täglich, wie viele Kinder durch das anwesende Personal verantwortlich betreut werden können. Bei Bedarf sprechen wir im Kita-Ausschuss mit allen Beteiligten und reduzieren ggf. die Öffnungszeiten, um möglichst allen Kindern eine Betreuung zu ermöglichen.
  2. Wenn diese Maßnahmen nicht mehr ausreichen, informiert die Kita-Leitung anhand der Kriterien aus der Eindämmungsverordnung die Eltern, die wahrscheinlich einen Notbetreuungsanspruch haben über die Möglichkeiten der Weiterbetreuung. Gleichzeitig werden auch alle anderen Eltern über die Einschränkungen informiert, deren Kindern wir dann aber (zunächst) nicht weiterbetreuen können. Zeitgleich informieren wir das zuständige Jugendamt/die Gemeinde darüber, für welche Anzahl von Kindern wir die Leistung in der jeweiligen Kita nicht erbringen können.
  3. Alle Personensorgeberechtigten der Kinder in der betroffenen Kita, die meinen, einen Anspruch auf Notbetreuung zu haben, müssen beim zuständigen Jugendamt einen Notbetreuungsantrag stellen. Wir unterstützen alle Antragstellenden gern bei Fragen.
  4. Das Jugendamt bzw. die Gemeinde entscheidet über die Bewilligung des Antrags. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Kommune auch vorübergehend einen Platz in einer anderen Kita anbieten kann. Deshalb lohnt es sich für alle Eltern, die damit einverstanden wären, einen Antrag zu stellen.
  5. Sobald der Antrag bewilligt ist, muss er in der Kindertagesstätte vorgelegt werden. Stellen Eltern keinen Antrag oder wird der Antrag abgelehnt, können wir das Kind in dieser Situation leider nicht betreuen.

Selbstverständlich erhalten alle Eltern sofort die Information, wenn sich die Personalsituation verbessert und dadurch die Betreuung der Kinder wieder möglich ist.

Was passiert mit den Elternbeiträgen in diesen Notsituationen?

Der Elternbeitrag muss wie bisher gezahlt werden, wenn

  • die Kinder weiter in der Kita betreut werden
  • Quarantäne des Kindes angeordnet wird oder es erkrankt
  • Eltern sich aus persönlichen Gründen entscheiden, das Kind nicht in die Kita zu bringen

Wenn wir allerdings die Betreuungsleistung für die Kinder nicht mehr erbringen können, weil das Personal nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung steht, wird Eltern für diesen Zeitraum kein Elternbeitrag in Rechnung gestellt. Und auch das Essengeld wird bei längerer Abwesenheit der Kinder nicht berechnet.

Wir sind zuversichtlich, dass wir ohne eine Notbetreuung in einzelnen Einrichtungen durch die nächsten Wochen kommen und die Betreuung der Kinder weiter aufrechterhalten können. Unsere Mitarbeiter*innen leisten schon seit vielen Monaten Außergewöhnliches und werden gemeinsam mit den Eltern gute Lösungen finden.

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