Eltern müssen im März für Hort-Betreuung Beiträge leisten

Artikel vom 09.03.2021

Eltern müssen im März für Hort-Betreuung Beiträge leisten

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Eltern von Kindern, die in Horten betreut werden, müssen auch im März die Beiträge leisten. Dies sehen die Regelungen aufgrund der aktuellen 7. Corona-Eindämmungsverordnung für das Land Brandenburg vor. Hintergrund ist ein Appel des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport,, die Kita-Kinder möglichst nicht in die Einrichtungen zu bringen. Dieser Appell richtet sich aber nicht an Hort-Kinder.

 

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Die Horte sind bis zum 28.03.2021 weiterhin teilweise geschlossen. Für Hort-Kinder mit einem Notbetreuungsanspruch wird der Elternbeitrag mit 100 Prozent wie bisher auch erhoben. Gibt es keinen Notbetreuungsanspruch, dürfen die Kinder die Horte nur an den Tagen besuchen, an denen Präsenzunterricht stattfindet – also zu 50 Prozent der vereinbarten Betreuungsleistung. Deshalb werden für diese Kinder auch nur 50 Prozent des Elternbeitrages im März erhoben.

Der Einzug der Elternbeiträge für den Monat März wird zum 22.03.2021 erfolgen.

Sobald sich weitere Änderungen ergeben, werden wir an dieser Stelle informieren.

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