Folgebelehrung gemäß §§ 42/43 Infektionsschutzgesetz und Pflichtschulung in der Lebensmittelhygiene
Selbstlernkurse
Alle Personen, die in Berührung mit Lebensmitteln kommen, müssen in regelmäßigen Abständen in den Themen Lebensmittelhygiene und Infektionsschutz geschult werden.
Es wird zwischen zwei Schulungen unterschieden:
- Pflichtschulung in der Lebensmittelhygiene gemäß § 4 Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) und EU Verordnung (EG) Nr. 852/2004
- Folgebelehrung gemäß §§ 42/43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Beide Schulungen sind verpflichtend und werden aus organisatorischen Gründen jährlich unterwiesen.
Inhalte zur Folgebelehrung gemäß §§ 42/43 Infektionsschutzgesetz (IfSG):
- Gesetzliche Grundlagen
- Warum müssen besondere Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden?
- Krankheitserreger, Vermehrung, Übertragungswege
- Verhütung lebensmittelbedingter Infektionen
- Beschäftigungs- und Tätigkeitsverbot
- Hinweis auf Krankheitssymptome
- Mitteilungspflicht und Eigenverantwortung
Inhalte zur Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) § 4 und VO (EG) Nr. 852/2004:
- Gesetzliche Grundlagen der Lebensmittelhygiene
- Grundlagen der Lebensmittelmikrobiologie
- Lebensmittelverderbende und krankheitserregende Mikroorganismen
- Beispiele relevanter mikrobiologischer Gefahren aus der Praxis
- Kontaminationsformen
- Wachstumseinflüsse von Mikroorganismen
- Gute Hygienepraxis
- Personalhygiene
- Betriebshygiene
- Produktionshygiene
- Lebensmittelkennzeichnung
- Rückverfolgbarkeit
- Havarien und Krisen
- Betriebliche Eigenkontrollen nach HACCP Grundsätzen
Die Bescheinigung der Erstbelehrung nach Infektionsschutzgesetz ist dem Betrieb/Teilbetrieb zu überlassen. Die Folgebelehrungen zum Infektionsschutzgesetz und die Lebensmittelhygiene-Schulung sind durch den Betrieb/Teilbetrieb zu dokumentieren. Die Dokumente sind am Einsatzort verfügbar zu halten. Bei wechselnden Einsatzorten sollten Kopien dieser Dokumente in den entsprechenden Betrieben/Teilbetrieben vorliegen.
Unterweisungsportal AWO eLearning Plattform (moodle)
Die elektronische Unterweisung in Form von Lektionen über die AWO eLearning Plattform enthält allgemeine Informationen zum Infektionsschutzgesetz §§ 42/43, zur Lebensmittelhygieneverordnung § 4 sowie VO (EG) 852/2004. Sie gibt keine individuellen und konkreten Informationen zum Aufgabenbereich des Beschäftigten. Die Lektionen dienen dazu, in die entsprechende Thematik im Umgang mit Lebensmitteln eingeführt zu werden. Es werden wichtige Aspekte zur Gestaltung der betrieblichen Lebensmittelhygiene beschrieben und erläutert. Die Teilnahmebestätigung wird den Teilnehmenden nach erfolgreichem Bestehen des Multiple Choice-Testes (mindestens 70 %) für seine/ihre persönlichen Unterlagen in digitaler Form ausgehändigt und ist im jeweiligen Betrieb/Teilbetrieb aufzubewahren. Auf der Teilnahmebestätigung bestätigen die Teilnehmenden zusätzlich, dass sie sich in Zukunft verantwortlich nach den Mitwirkungspflichten richten werden. Der Abschlusstest kann 2-mal wiederholt werden.
Anmeldung zu Seminar Folgebelehrung gemäß §§ 42/43 Infektionsschutzgesetz und Pflichtschulung in der Lebensmittelhygiene
Zeitaufwand: ca 2 Stunden
Neuendorfer Str. 39a
14480 Potsdam
für Mitarbeiter*innen 0,00 EUR
Diana Günther
- Mitarbeitende des AWO Bezirksverbandes Potsdam e.V. und deren Tochtergesellschaften
Danach nur auf Anfrage.
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Eine Anmeldung ist nur noch auf Anfrage möglich.