Belehrung gemäß § 34 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Online

Belehrung gemäß § 34 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Online

 Folgebelehrung Hygiene

 

Belehrung für Personen in der Betreuung von Kindern und Jugendlichen

Personen, die in den in § 33 genannten Gemeinschaftseinrichtungen Lehr-, Erziehungs-, Pflege-, Aufsichts- oder sonstige regelmäßige Tätigkeiten ausüben und Kontakt mit den dort Betreuten haben, sind vor erstmaliger Aufnahme ihrer Tätigkeit und im Weiteren mindestens im Abstand von zwei Jahren über die gesundheitlichen Anforderungen und Mitwirkungsverpflichtungen nach § 34 zu belehren. Die Belehrung muss für die Dauer von drei Jahren aufbewahrt werden.

Inhalte der Belehrung nach §§ 34 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
  • Meldepflicht von Infektionskrankheiten
  • Tätigkeitsverbote bei Infektionskrankheiten
  • Meldepflichtige Infektionskrankheiten und Schutzmaßnahmen:  
    • Hand-Fuß-Mundkrankheiten
    • Norovirus
    • Krätze
    • Kopfläuse
    • Röteln
    • Windpocken
    • Masern
    • u.v.m.
Nach der Anmeldung zum Kurs, erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail von der Fort- und Weiterbildung.
Erst im Anschluss können Sie die Belehrung auf unserer AWO e-learning Plattform Moodle durchlaufen.
Neu:
Sie müssen sich nur noch 1x zum Hygienekurs anmelden. Das Zertifikat verfällt nach einem Jahr automatisch und Sie werden aufgefordert ein neues zu machen.

 

Unterweisungsportal AWO eLearning Plattform (moodle)
Die elektronische Unterweisung in Form von Lektionen über die AWO eLearning Plattform enthält allgemeine Informationen zum Infektionsschutzgesetz § 34 und wichtige Merkblätter zu Infektionskrankheiten. Die Teilnahmebestätigung wird den Teilnehmenden nach Beendigung der Lektionen für seine/ihre persönlichen Unterlagen in digitaler Form ausgehändigt und ist im jeweiligen Betrieb/Teilbetrieb aufzubewahren. Auf der Teilnahmebestätigung bestätigen die Teilnehmenden mit einer Unterschrift zusätzlich, an der AWO eLearning-Schulung „Belehrung gemäß § 34 Infektionsschutzgesetz (IfSG)“ teilgenommen und diese vollständig und eigenständig absolviert und die Inhalte insbesondere über das Tätigkeitsverbot nach § 34 IfSG und die daraus resultierenden Verpflichtungen zur Meldepflicht zur Kenntnis genommen und verstanden zu haben.

Anmeldung zu Seminar Belehrung gemäß § 34 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Dies ist ein internes Seminar. Um sich zum Seminar anzumelden loggen Sie sich bitte ein.

jetzt einloggen
Belehrung gemäß § 34 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Teilnahme bis einschließlich dem 31.12.2030
jederzeit möglich
Zeitaufwand: ca 2 Stunden
AWO Akademie Potsdam
Neuendorfer Str. 39b
14480 Potsdam
 
kostenfrei

Referent*innen
Diana Günther

Personenkreis
  • AWO Mitarbeiter*innen
1 - 250 Personen
 
Anmeldeschluss 31.12.2030
Danach nur auf Anfrage.
© 1990 - 2025 Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Potsdam e. V.
 
Mutige Mutmacher*innen gesucht!

Komm zu den mutigen Mutmacher*innen.