Betreutes Wohnen
AWO Betreuungsdienste gGmbH
Anschrift
Wohn- und Betreuungsverbund Potsdam
Begleitete Elternschaft Fahrland
Willkommen in der Einrichtung
AWO Begleitete Elternschaft Fahrland
„Die schlimmste Behinderung im Leben ist eine schlechte Einstellung.“ (Verfasser unbekannt)
Lage
Leitung vor Ort

Martina Tober
Betriebsleitung

Annika Gantikow
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zugehörige Einrichtungen
Wohnen
Lagebeschreibung:
Die Häuser der Begleiteten Elternschaft Potsdam liegen im ruhigen Stadtrandteil Potsdam-Fahrland. Direkt nebenan befindet sich der schöne Krampnitzsee. Weiterhin laden großflächige Naturgebiete zu erholsamen Waldspaziergängen ein. Alle wichtigen Anlaufstellen, wie Einkaufsmöglichkeiten, Ärztehäuser, Apotheken, Schulen oder Kindertagesstätten befinden sich in der Nähe und erfordern nur einen kurzen Fahrweg.
Potsdam verfügt über viele Seen, die zum Baden einladen, Ausflüge in Zoos werden durch gute Verkehrsanbindungen ermöglicht – auch das Erreichen von Kinos, Museen oder Schwimmhallen. Weiterhin gibt es viele Spielplätze und Parkanlagen.
Verkehrsanbindung:
Die Bushaltestellen "Bassewitz" und "Krampnitzsee" sind schnell zu Fuß erreicht. Mit dem Bus benötigt man nur 20min zum Potsdamer Hauptbahnhof und 30min nach Berlin Spandau.
Kapazität:
Die Einrichtung ist für 5 Familien ausgelegt.
Wohnraum:
Die Begleitete Elternschaft in Potsdam verfügt über drei 2-Raum-Wohnungen und eine große WG, die sich zwei Familien teilen. Die Wohnungen können nach eigenen Ermessen individuell eingerichtet werden. Die Eltern entscheiden über Mobiliar und die damit verbundene Gestaltung der Wohnung. Letztendlich soll ein Wohnraum für die Familien entstehen, in dem sie sich auch wohl und "zu Hause" fühlen.
Die Einrichtung verfügt ebenfalls über eine großzügige Gartenanlage. Die Kinder haben hier die Möglichkeit, frei zu spielen oder im Sandkasten zu buddeln. Der Garten lädt zum gemütlichen Sitzen, gemeinsamen Grillen oder Lagerfeuerabenden ein.
Unser Schwerpunkt liegt in der Begleiteten Elternschaft.
Hier werden Mütter und/oder Väter mit geistiger Behinderung in ihrer Elternschaft begleitet. Ziel ist es, die Wahrnehmung des Kindeswohles mit dem Recht auf Elternschaft zu verbinden. Hierzu werden die Eltern soweit begleitet und gefördert, dass sie ein möglichst selbständiges/selbstbestimmtes Leben mit ihren Kindern führen können. Ihnen soll ermöglicht werden, zusammen mit ihren Kindern zu leben. Das Hauptaugenmerk richtet sich auf die Entwicklung einer emotional stabilen Bindung zwischen dem Kind und dessen Eltern. Weiterhin steht die Stärkung der Versorgungs- und Erziehungskompetenzen der Eltern in der alltäglichen Arbeit im Vordergrund.
Kosten:
Die Betreuung und Unterbringung der Eltern im stationären Bereich erfolgt auf der Grundlage des § 113 i.V.m. 78 SGB IX.
Das Jugendamt betrachtet die Unterbringung des Kindes gemeinsam mit den Eltern als "Heim und sonstige Wohnform" und übernimmt die notwendigen Kosten auf Grundlage des SGB VIII.
Teilhabe
- Unterstützung bei der Findung und Erreichung persönlicher Ziele
- Unterstützung bei der Essenplanung und Einkauf, und bei hauswirtschaftlichen Belangen
- Unterstützung bei der Wahrnehmung von Angeboten des Sozialraums (Vereine, Interessengruppen)
- Mitsprache durch Möglichkeit der Teilnahme an Dienstberatungen, Arbeitsgruppen und Bewerbungsgesprächen
- Interessenvertretung durch einen Klientensprecher*in
- Angebot von Fortbildungen
u.v.m.
Angebote
Im Sinne des Normalisierungsprinzips finden keine Freizeitangebote als Gruppenveranstaltungen statt – es sei denn, es wird ausdrücklich gewünscht. Vielmehr liegt das Augenmerk darauf, auf jede einzelne Familie angepasst, Unterstützung beim Finden von Freizeitaktivitäten zu leisten. Aufgrund der Lage bieten sich im Nahraum viele Möglichkeiten, die Freizeit der Kinder, aber auch der Eltern ganz individuell zu gestalten. Bei Unsicherheiten erhalten die Familien nicht nur beim Finden, sondern auch in der Durchführung von Aktivitäten Unterstützung oder Begleitung – so auch beispielsweise bei der Organisation und Durchführung von Grillabenden oder Ausflügen.
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