Hilfen zur Erziehung
KJHV (AWO Kinder- und Jugendhilfe Potsdam gGmbH)
Anschrift
Willkommen in der Einrichtung
AWO Betreutes Einzelwohnen
Ein Platz zum Ankommen und zum Weitergehen
Wer kann bei uns wohnen?
Wenn du mindestens 16 Jahre alt bist, keine 24 Stunden Betreuung brauchst und bereit mit Unterstützung an deiner Verselbstständigung und deiner Zukunftsperspektive zu arbeiten, dann bist du bei uns genau richtig.
Was sind unsere Aufgaben?
Dich individuell in deinen Alltagsthemen zu begleiten.
Du gibst die Themen vor.
Du gibst das Tempo vor.
Dabei sind uns folgende Punkte für dein Leben wichtig:
- altersgemäße Persönlichkeitsentwicklung und soziale Integration
- Integration in Ausbildung und Beschäftigung
- Eigenständige Lebensführung
- Erarbeitung einer Tagesstruktur mit eigenständiger Sicherstellung der Grundversorgung
- Vorbereitung auf die Verselbständigung und Auszug in eigenen Wohnraum
- Vermittlung von Kenntnissen zu Rechtsansprüchen sowie von Kompetenzen im sicheren Umgang mit Behörden und bei der Beantragung von Sozialleistungen
Über Uns
Unser multiprofessionelles Team eröffnet uns die Möglichkeit mit unterschiedlichen Blickwinkeln individuell auf dich eingehen zu können und deinen Bedarfen gerecht zu werden.
Im Folgenden stellen wir uns mit unseren Qualifikationen vor:
- Fröhlich, Karin
- staatlich anerkannte Erzieherin
- Gerberich, Claudia
- stattlich anerkannte Erzieherin
- Elternbegleiterin
- systemische Beraterin
- i.A. systemische Therapeutin/ Familientherapeutin
- Glaser, Cedric
- staatlich anerkannter Erzieher
- B.A. Soziale Arbeit
- PART Trainer
- Röske, Anne
- staatlich anerkannte Erzieherin
- Salewski
- Sozialarbeiterin
- Gesundheits- und Krankenpflegerin
- Straub, Jennifer
- Heilerziehungspflegerin
- B.A. Soziale Arbeit
- Traumafachberaterin
- Traumapädagogin
- Mediatorin
Lage
Die durch den Träger angemieteten Wohnungen des Betreuten Einzelwohnens befinden sich in verschiedenen Stadtteilen der Stadt Potsdam:
- im Wohngebiet Zentrum-Ost
- im Wohngebiet Kirchsteigfeld
- im Wohngebiet Bornstedt.
Aktuell haben wir 21 Plätze mit neun Zwei- und drei Ein-Raum-Wohnungen. Du würdest in einem eigenen Zimmer leben. Alle Zimmer sind mit einer Grundausstattung versehen. Bei Bezug der Wohnung hast du auch die Möglichkeit, eigene Einrichtungsgegenstände mitzubringen und die Einrichtung deines Zimmers frei zu gestalten.
Die mit einer Küchenzeile, Herd, Kühlschrank, Geschirr und Sitzgruppe ausgestattete Küche, sowie der Sanitärbereich werden in den Zwei-Raum-Wohnungen von beiden jungen Menschen genutzt.
Die Verkehrsanbindung ist an allen Standorten gegeben. Die Haltestellen der Buslinien befinden sich in unmittelbarer Nähe. Die Anbindung an das Straßenbahnnetz ist gut. Fußläufig erreichbar befinden sich alle notwendigen Einkaufsmöglichkeiten sowie medizinische Einrichtungen.
Einrichtungsleitung
Jennifer Straub
Betriebsleitung
Annett Bauer
Aktuelles
Aktuell keine vorhanden
Interessensbekundung / Anmeldung
in der Einrichtung AWO Betreutes Einzelwohnen vorzunehmen.
zugehörige Einrichtungen
-
AWO Kinder- und Jugendhilfeverbund - EinrichtungsleitungNeuendorfer Straße 39b
14480 Potsdam
zugehörige Projekte
Service & Leistungen
Die Aufnahme bei uns erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt. Das Jugendamt ist für dich die erste Anlaufstelle und begleitet dich während des ganzen Hilfezeitraumes. Es wird regelmäßige Gespräche mit dem Jugendamt geben, um langfristige Perspektiven zu planen.
Wir begleiten dich dann im Alltag, um die Perspektiven umzusetzen.
Die Finanzierung läuft über das achte Sozialgesetzbuch, kurz: SGB VIII.
Auf Grundlage des SGB VIII fördern wir die soziale Entwicklung und Teilhabe junger Menschen.
In der Hilfeplanung werden in Zusammenarbeit mit dir, individuelle Entwicklungskonzepte erstellt und Ziele partizipativ erarbeitet und vereinbart. In der Regel ziehst du nach dem Aufenthalt im BEW in eine eigene Wohnung. In der Übergangszeit kann eine Nachbetreuung in deinen eigenen vier Wänden beantragt werden. Das bedeutet du wirst weiter für ein paar Stunden in der Woche begleitet, damit alles gut anlaufen kann und Schwierigkeiten schnell angegangen werden können. Denn kaum eine Veränderung geht ganz stolperfrei von statten.
Sollte es zu einem Wechsel der Hilfeform kommen, dann begleiten wir natürlich auch diesen Schritt in deinem Leben.
Deine Rechte gemäß §1 Absatz 1 SGB VIII
Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
Unsere Aufträge gemäß § 1 Absatz 3 SGB VIII
Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbesondere:
- junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen,
- jungen Menschen ermöglichen oder erleichtern, entsprechend ihrem Alter und ihrer individuellen Fähigkeiten in allen sie betreffenden Lebensbereichen selbstbestimmt zu interagieren und damit gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilhaben zu können,
- Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen,
- Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen,
- dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.
Informationen zum Notausstieg
Wir bieten wir Ihnen auf unserer Internetseite einen sogenannten „Notausstieg“-Button (ganz oben), der es Ihnen ermöglicht, unseren Internet-Auftritt mit nur einem Knopfdruck zu verlassen.
Sie können Ihre Spuren im Internetbrowser verwischen
Verlauf/Cache: Ihr Internetbrowser speichert Informationen, Daten und Grafiken von Internetseiten, die Sie zuletzt besucht haben. Damit andere Personen diese nicht nach verfolgen können, löschen Sie die gespeicherten Daten über die Einstellungen Ihres Browsers.
Das Löschen der Verlaufsdaten ist eine erste Maßnahme. Informieren Sie sich zusätzlich auf den Internetseiten ihres Browserherstellers über zusätzliche Möglichkeiten den Besuch zu anonymisieren. Stellen Sie vorab fest, mit welchem Browser und ebenso wichtig, mit welcher Browserversion sie im Internet surfen. Die Browser-Versionsangabe finden Sie in den meisten Browsern in der Menüleiste unter dem Menüpunkt „Hilfe“ oder „?“Mozilla Firefox:
Klicken Sie auf das Menü "Extras" und wählen Sie "neueste Chronik löschen". Wählen Sie dort dann am besten "Alles" und klicken Sie auf den Button "Jetzt löschen". Die Aufzeichnung der Chronik können Sie vermeiden, indem sie den Browsers im „Privatmodus“ nutzen. Damit wird das Protokollieren des Browserverlaufs unterdrückt. Im Menüpunkt „Einstellungen“ können sie auch festlegen, dass der Privatmodus immer ausgeführt wird. Diese Einstellung ist nur ratsam, wenn wenn Sie den Rechner allein benutzen. Beachten Sie auch die Hinweise des Browserherstellers unter der Internet-Adresse support.mozilla.org
Internet Explorer:
Klicken Sie auf das Menü "Extras", wählen Sie "Internetoptionen". Auf der Registerkarte "Allgemein" im Bereich "Browserverlauf" können Sie a) anklicken, dass der Browserverlauf nach jedem Schließen des Browsers automatisch gelöscht wird oder b) unter "Löschen" anklicken, welche Browserdaten gelöscht werden sollen. Beachten Sie auch die Hinweise des Browserherstellers unter der Internet-Adresse windows.microsoft.com
Google Chrome:
Klicken Sie auf das Chrome-Menü in der Symbolleiste des Browsers und wählen Sie „Tools“ aus. Wählen Sie anschließend „Browserdaten löschen“ aus. Aktivieren Sie im daraufhin erscheinenden Dialogfeld das Kontrollkästchen "Browserverlauf löschen". Wählen Sie dort dann am besten "Alles" aus und klicken Sie auf den Button "Browserdaten löschen". Beachten Sie auch die Hinweise des Browserherstellers unter der Internet-Adresse support.google.com
Safari:
Wählen Sie im Menü "Verlauf" den Unterpunkt "Verlauf löschen" und bestätigen Sie dies durch Betätigung der Schaltfläche "Löschen". Beachten Sie auch die Hinweise des Browserherstellers unter der Internet-Adresse support.apple.com
Mobile Browser:
Da sich die Bezeichnungen für die einzelnen Funktionen in den verschiedenen Endgeräten unterscheiden lässt sich hier keine allgemeingültige Anleitung darstellen. Bei allen Endgeräten kann man jedoch in den Einstellungen den Verlauf für den jeweils verwendeten Browser löschen.
iPhone, iPad oder iPod
Nutzen Sie die Option "Privates Surfen". Dabei wird kein Verlauf aufgezeichnet. Beachten Sie auch die Hinweise des Browserherstellers unter der Internet-Adresse support.apple.com
Trotz dieser Hinweise ist es möglich, dass Ihre Spuren nicht vollständig verwischt sind. Viele Browsertypen haben noch andere Möglichkeiten, um besuchte Internetseiten zu speichern und anzuzeigen. Am sichersten ist es daher, Internetinformationen an einem öffentlichen Ort (z. B. Internet-Café, am Arbeitsplatz oder bei einer Person, der Sie vertrauen) abzurufen. Aber auch dort sollten Sie den Cache wie oben beschrieben löschen.
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